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Kommunalrecht (Deutschland) und Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)

Kommunalrecht (Deutschland) vs. Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)

Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Sachsen.

Ähnlichkeiten zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)

Kommunalrecht (Deutschland) und Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen) haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgermeister, Flächennutzungsplan, Gemeinde (Deutschland), Gemeindeverband (Deutschland), Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Landkreis, Sachsen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, Verwaltungsgemeinschaft (Bayern), Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt), Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen), Verwaltungsverband.

Bürgermeister

Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP, F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.

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Gemeinde (Deutschland)

Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.

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Gemeindeverband (Deutschland)

Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in größerem Umfange öffentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Landkreis

Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

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Sachsen

Sachsen (Abkürzung SN; amtlich Freistaat Sachsen) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland.

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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Baden-Württemberg.

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Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)

Verwaltungsgemeinschaften in Bayern sind interkommunale Kooperationen benachbarter kreisangehöriger Gemeinden in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt)

Die Verwaltungsgemeinschaft war in Sachsen-Anhalt eine bis Ende 2013 bestehende Form der interkommunalen Kooperation von Gemeinden, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit organisiert war.

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Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)

Eine Verwaltungsgemeinschaft in Thüringen ist gemäß, der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die ihr angeschlossenen Mitgliedsgemeinden alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises wahrnimmt.

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Verwaltungsverband

Ein Verwaltungsverband ist eine Form der kommunalen Zusammenarbeit von Gemeinden in Sachsen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)

Kommunalrecht (Deutschland) verfügt über 216 Beziehungen, während Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen) hat 20. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 5.08% = 12 / (216 + 20).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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