Ähnlichkeiten zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verfassungsbeschwerde (Deutschland)
Kommunalrecht (Deutschland) und Verfassungsbeschwerde (Deutschland) haben 23 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Andreas Voßkuhle, Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland), Bayern, Behörde, Bundesverfassungsgericht, Exekutive, Gemeinde (Deutschland), Gemeindeverband (Deutschland), Gewaltenteilung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Juristische Person, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Landesrecht, Legislative, Natürliche Person, Organ (Recht), Paulskirchenverfassung, Subjektives Recht, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verordnung, Verwaltungsakt (Deutschland), Wahlrecht.
Andreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle beim Tag der Deutschen Einheit 2016 in Dresden Andreas Voßkuhle (* 21. Dezember 1963 in Detmold) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.
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Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient.
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Bayern
Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.
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Behörde
Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.
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Exekutive
'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.
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Gemeinde (Deutschland)
Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.
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Gemeindeverband (Deutschland)
Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in größerem Umfange öffentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen.
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Gewaltenteilung
'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Hessen
Hessen (Abkürzung HE) ist eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
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Landesrecht
Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.
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Legislative
'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Organ (Recht)
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.
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Paulskirchenverfassung
Reichsgesetzblatt mit der Reichsverfassung Die Verfassung des deutschen Reiches vom 28.
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Subjektives Recht
Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.
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Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen, mit der Verfassung des jeweiligen Staates.
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Verordnung
In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Wahlrecht
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie und soll sicherstellen, dass die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität gewahrt bleibt.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Kommunalrecht (Deutschland) und Verfassungsbeschwerde (Deutschland)
- Was es gemein hat Kommunalrecht (Deutschland) und Verfassungsbeschwerde (Deutschland)
- Ähnlichkeiten zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verfassungsbeschwerde (Deutschland)
Vergleich zwischen Kommunalrecht (Deutschland) und Verfassungsbeschwerde (Deutschland)
Kommunalrecht (Deutschland) verfügt über 216 Beziehungen, während Verfassungsbeschwerde (Deutschland) hat 180. Als sie gemeinsam 23 haben, ist der Jaccard Index 5.81% = 23 / (216 + 180).
Referenzen
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