Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Vermögen (Wirtschaft)
Juristische Person und Vermögen (Wirtschaft) haben 20 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Abgabenordnung, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebsvermögen, Bundesebene (Deutschland), Eigentum, Friedrich Carl von Savigny, Gläubiger, Handelsgesetzbuch, Kirche (Organisation), Pandekten, Römisches Recht, Rechtsbegriff, Rechtsfähigkeit, Sache (Recht), Schulden, Schweiz, Staat, Verbindlichkeit, Ziel.
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.
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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.
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Bundesebene (Deutschland)
Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Friedrich Carl von Savigny
Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Kirche (Organisation)
Mittelalterliche Darstellung der Kirche („Regina Ecclesia“) mit den Gläubigen im ''Hortus Deliciarum'' der Herrad von Landsberg (um 1180) Kirche (mittelniederdeutsch kerke,Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Berlin 1854, Digitale Ausgabe: Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2004. entlehnt aus spätgriechisch κυριακόν kyriakon ‚zum Herrn gehörend‘ Hans Dieter Betz u. a. (Hrsg.): Religion in Geschichte und Gegenwart: Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 1998–2002.) ist der ursprünglichen Bedeutung nach eine Organisationsform von Religionen.
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Pandekten
Institutionen.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Rechtsfähigkeit
Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.
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Sache (Recht)
Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.
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Schulden
Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Staat
Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.
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Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
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Ziel
Als Ziel (Neutrum) wird in mehreren Fachgebieten der von einer Person oder Personenvereinigung selbst gesetzte oder vorgegebene Soll-Zustand bezeichnet, der durch Handeln oder Unterlassen angestrebt wird.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Juristische Person und Vermögen (Wirtschaft)
- Was es gemein hat Juristische Person und Vermögen (Wirtschaft)
- Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Vermögen (Wirtschaft)
Vergleich zwischen Juristische Person und Vermögen (Wirtschaft)
Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Vermögen (Wirtschaft) hat 189. Als sie gemeinsam 20 haben, ist der Jaccard Index 4.78% = 20 / (229 + 189).
Referenzen
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