Ähnlichkeiten zwischen Grundbuch und Immobilie
Grundbuch und Immobilie haben 20 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Auflassung, Dienstbarkeit, Dingliche Einigung, Dingliches Recht (Deutschland), Eigentum, Eintragung, Geodät, Grundpfandrecht, Grundschuld, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Grundstückskaufvertrag, Kaufvertrag (Deutschland), Kreditinstitut, Liegenschaft, Notar, Rangordnung (Grundbuch Deutschland), Sache (Recht), Sicherungsgrundschuld, Wegerecht (Sachenrecht).
Auflassung
Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.
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Dienstbarkeit
Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.
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Dingliche Einigung
In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.
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Dingliches Recht (Deutschland)
Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Eintragung
Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.
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Geodät
Geodät bei der Tunnelvermessung (Ruckhaldetunnel), 2017 Geodät bei der Geländevermessung, 1952 Ein Geodät (Plural: Geodäten), oder in der Schweiz und Österreich auch Geometer, ist eine Fachkraft der Geodäsie (Vermessungswesen).
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Grundpfandrecht
Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.
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Grundschuld
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.
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Grundstück
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
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Grundstücksgleiches Recht
Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.
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Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Liegenschaft
Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von ihrer Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Rangordnung (Grundbuch Deutschland)
Rangordnung (Deutschland) ist im Grundbuchrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.
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Sache (Recht)
Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.
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Sicherungsgrundschuld
Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.
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Wegerecht (Sachenrecht)
Das Wegerecht, in Grundbucheinträgen meist Geh- und Fahrrecht, ist im Sachenrecht das Recht von Rechtssubjekten, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremdem Grund und Boden zwecks Durchgangs oder Durchfahrt nutzen zu dürfen.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Grundbuch und Immobilie
- Was es gemein hat Grundbuch und Immobilie
- Ähnlichkeiten zwischen Grundbuch und Immobilie
Vergleich zwischen Grundbuch und Immobilie
Grundbuch verfügt über 199 Beziehungen, während Immobilie hat 122. Als sie gemeinsam 20 haben, ist der Jaccard Index 6.23% = 20 / (199 + 122).
Referenzen
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