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Haftung (Recht) und Konzernhaftung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Haftung (Recht) und Konzernhaftung

Haftung (Recht) vs. Konzernhaftung

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Der Begriff Konzernhaftung beschreibt das haftungsrechtliche Innen- und Außenverhältnis von rechtlich selbständigen Unternehmen, die in einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung zusammengeschlossen sind, gegenüber benachteiligten Gläubigern oder Minderheitsgesellschaftern.

Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Konzernhaftung

Haftung (Recht) und Konzernhaftung haben 19 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Durchgriffshaftung, Garantie, Gesamtschuld, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Handelsgesetzbuch, Insolvenz, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Konzern, Mutterunternehmen, Produkthaftung, Schaden, Schadenersatz, Tochtergesellschaft, Unternehmen, Vorsatz (Recht).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bürgschaft

Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.

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Bundesarbeitsgericht

Außenansicht 2011 Großer Sitzungssaal Foyer Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek Bibliothek Vorhof Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Durchgriffshaftung

Durchgriffshaftung liegt im Gesellschaftsrecht vor, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fällen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht.

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Garantie

Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag).

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Mutterunternehmen

Mutterunternehmen (auch Muttergesellschaft; englisch: parent company) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) verbunden ist und auf diese beherrschenden Einfluss ausüben kann.

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Produkthaftung

Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind.

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Schaden

Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.

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Schadenersatz

In Österreich finden sich die grundlegenden Bestimmungen für Schadenersatz in den §§ 1293 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

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Tochtergesellschaft

Tochtergesellschaft (auch Tochterunternehmen), kurz auch Tochter genannt, ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) verbunden ist und unter dessen Leitung steht.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Haftung (Recht) und Konzernhaftung

Haftung (Recht) verfügt über 199 Beziehungen, während Konzernhaftung hat 51. Als sie gemeinsam 19 haben, ist der Jaccard Index 7.60% = 19 / (199 + 51).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Haftung (Recht) und Konzernhaftung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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