Ähnlichkeiten zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang haben 10 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuung (Recht), Einwilligungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit, Pflegschaft, Unwirksamkeit, Vollmacht, Vormundschaft, Willenserklärung, Zivilprozessordnung (Deutschland).
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Bürgerliches Gesetzbuch und Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Bürgerliches Gesetzbuch und Zugang ·
Betreuung (Recht)
Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.
Betreuung (Recht) und Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Betreuung (Recht) und Zugang ·
Einwilligungsvorbehalt
508x508px Der Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt.
Einwilligungsvorbehalt und Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Einwilligungsvorbehalt und Zugang ·
Geschäftsfähigkeit
In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.
Geschäftsfähigkeit und Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Geschäftsfähigkeit und Zugang ·
Pflegschaft
Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Pflegschaft · Pflegschaft und Zugang ·
Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Unwirksamkeit · Unwirksamkeit und Zugang ·
Vollmacht
Polnische Vollmacht, 1922 Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht.
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Vollmacht · Vollmacht und Zugang ·
Vormundschaft
Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Vormundschaft · Vormundschaft und Zugang ·
Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Willenserklärung · Willenserklärung und Zugang ·
Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland) · Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zugang ·
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang
- Was es gemein hat Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang
- Ähnlichkeiten zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang
Vergleich zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang
Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) verfügt über 39 Beziehungen, während Zugang hat 82. Als sie gemeinsam 10 haben, ist der Jaccard Index 8.26% = 10 / (39 + 82).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: