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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang

Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) vs. Zugang

Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Zugang ist ein Rechtsbegriff, der die Rechtswirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen beschreibt.

Ähnlichkeiten zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang

Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang haben 10 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuung (Recht), Einwilligungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit, Pflegschaft, Unwirksamkeit, Vollmacht, Vormundschaft, Willenserklärung, Zivilprozessordnung (Deutschland).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betreuung (Recht)

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

Betreuung (Recht) und Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) · Betreuung (Recht) und Zugang · Mehr sehen »

Einwilligungsvorbehalt

508x508px Der Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt.

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Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

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Pflegschaft

Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Vollmacht

Polnische Vollmacht, 1922 Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht.

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Vormundschaft

Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang

Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) verfügt über 39 Beziehungen, während Zugang hat 82. Als sie gemeinsam 10 haben, ist der Jaccard Index 8.26% = 10 / (39 + 82).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) und Zugang. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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