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Gesellschafter und Juristische Person

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gesellschafter und Juristische Person

Gesellschafter vs. Juristische Person

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt. Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

Ähnlichkeiten zwischen Gesellschafter und Juristische Person

Gesellschafter und Juristische Person haben 23 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesetz (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebsvermögen, Gebietskörperschaft (Deutschland), Genossenschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschaftsvertrag, Gesetz, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Haftung (Gesellschaftsrecht), Handelsgesetzbuch, Juristische Person, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Natürliche Person, Offene Handelsgesellschaft, Privatrecht, Rechtsbegriff, Rechtsform, Rechtsprechung.

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.

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Gebietskörperschaft (Deutschland)

Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt.

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Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Haftung (Gesellschaftsrecht)

Unter Haftung versteht man im Gesellschaftsrecht Deutschlands das Einstehenmüssen der Gesellschafter eines Unternehmens für dessen Gesellschaftsschulden.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien, Österreich und Schweiz abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gesellschafter und Juristische Person

Gesellschafter verfügt über 43 Beziehungen, während Juristische Person hat 229. Als sie gemeinsam 23 haben, ist der Jaccard Index 8.46% = 23 / (43 + 229).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gesellschafter und Juristische Person. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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