Ähnlichkeiten zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Unternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Unternehmen haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Arbeitsgemeinschaft, Bürgerliches Gesetzbuch, Firma, Joint Venture, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft (Deutschland), Konsortium, Natürliche Person, Offene Handelsgesellschaft, Personengesellschaft, Selbständigkeit (beruflich), Umsatzsteuergesetz (Deutschland), Verbraucher.
Arbeitsgemeinschaft
Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Firma
Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).
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Joint Venture
Joint Venture (IPA) bezeichnet verschiedenste Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
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Kommanditgesellschaft (Deutschland)
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) vorhanden sind, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben (vgl.).
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Konsortium
Ein Konsortium (von; seltener auch Syndikat genannt, von französisch syndicat) ist ein Unternehmenszusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zur zeitlich begrenzten Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.
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Selbständigkeit (beruflich)
Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.
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Umsatzsteuergesetz (Deutschland)
Das Umsatzsteuergesetz regelt die Umsatzbesteuerung.
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Verbraucher
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Unternehmen
- Was es gemein hat Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Unternehmen
- Ähnlichkeiten zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Unternehmen
Vergleich zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Unternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) verfügt über 110 Beziehungen, während Unternehmen hat 171. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 4.98% = 14 / (110 + 171).
Referenzen
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