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Geschäftsgrundlage und Vertrag

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Geschäftsgrundlage und Vertrag

Geschäftsgrundlage vs. Vertrag

Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut. Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Ähnlichkeiten zwischen Geschäftsgrundlage und Vertrag

Geschäftsgrundlage und Vertrag haben 3 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Römisches Recht.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Geschäftsgrundlage und Vertrag

Geschäftsgrundlage verfügt über 28 Beziehungen, während Vertrag hat 150. Als sie gemeinsam 3 haben, ist der Jaccard Index 1.69% = 3 / (28 + 150).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Geschäftsgrundlage und Vertrag. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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