Ähnlichkeiten zwischen Fürsorgepflicht und Pflicht (Recht)
Fürsorgepflicht und Pflicht (Recht) haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Amtspflicht, Arbeitgeber, Bürgerliches Gesetzbuch, Eigentum, Handelsgesetzbuch, Komposition (Grammatik), Nebenpflicht, Normadressat, Person, Rechtsfolge, Rechtsgebiet, Rechtsgut, Unterhalt.
Amtspflicht
Amtspflicht bezeichnet in Deutschland die Pflicht einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Person (Beamter, Soldat, Richter) gegenüber einem Dritten, die sich aus seinem Amt bzw.
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Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Komposition (Grammatik)
Die Komposition (zu lateinisch compositio ‚Zusammensetzung‘) oder Wortzusammensetzung ist in der Grammatik ein Verfahren zur Bildung eines neuen Wortes durch die Verbindung bereits vorhandener Wörter, oder eigentlich Wortstämme.
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Nebenpflicht
Als Nebenpflichten werden im deutschen Zivilrecht untergeordnete, dienende Pflichten innerhalb eines zwischen zwei Rechtssubjekten bestehenden Schuldverhältnisses bezeichnet.
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Normadressat
Normadressat ist der Personenkreis, an den sich die Regelung einer gesetzlichen Bestimmung (Rechtsnorm) richtet, dessen Verhalten (Handeln, Unterlassen) durch das Gesetz geregelt werden soll.
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Person
Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.
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Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
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Rechtsgebiet
Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.
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Rechtsgut
Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.
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Unterhalt
Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Fürsorgepflicht und Pflicht (Recht)
- Was es gemein hat Fürsorgepflicht und Pflicht (Recht)
- Ähnlichkeiten zwischen Fürsorgepflicht und Pflicht (Recht)
Vergleich zwischen Fürsorgepflicht und Pflicht (Recht)
Fürsorgepflicht verfügt über 109 Beziehungen, während Pflicht (Recht) hat 109. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 5.96% = 13 / (109 + 109).
Referenzen
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