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Freie und Reichsstädte und Landesherr

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Freie und Reichsstädte und Landesherr

Freie und Reichsstädte vs. Landesherr

Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lübeck aus dem Jahr 1226 Als Freie Städte und Reichsstädte wurden seit dem 15. Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte.

Ähnlichkeiten zwischen Freie und Reichsstädte und Landesherr

Freie und Reichsstädte und Landesherr haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Adel, Blutgerichtsbarkeit, Heiliges Römisches Reich, Mediatisierung, Niedere Gerichtsbarkeit, Römisch-deutscher Kaiser, Römisch-deutscher König, Reichsritter, Reichsstädtekollegium, Reichsstände, Reichstag (Heiliges Römisches Reich), Reichsunmittelbarkeit.

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Blutgerichtsbarkeit

Die Blutgerichtsbarkeit, auch als Blutbann, Hochgerichtsbarkeit bzw.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Mediatisierung

In der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes war die Mediatisierung („Mittelbarmachung“) von 1803 und 1806 die Eingliederung der bisher reichsunmittelbaren Reichsstände und Adligen in die neuen deutschen Bundesstaaten.

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Niedere Gerichtsbarkeit

Schandpfahl zur Ausübung der ''Niederen Gerichtsbarkeit'' im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit beziehungsweise Niedergerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtswesen.

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Römisch-deutscher Kaiser

Als römisch-deutsche Kaiser, historische Bezeichnung Römischer Kaiser, (wörtlich „Kaiser der Römer“), bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

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Römisch-deutscher König

Stadtturm von Vöcklabruck aus dem Jahre 1508 mit der Inschrift: ''MAXIMILIANUS, DEI GRATIA REX ROMANORUM'', darunter die Wappen seiner Besitzungen Als römisch-deutscher König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist.

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Reichsritter

Reichsritter ist eine Bezeichnung für Adlige im Heiligen Römischen Reich, die Mitglieder der freien Reichsritterschaft waren (siehe: Ständeordnung).

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Reichsstädtekollegium

Das Reichsstädtekollegium (auch Reichsstädterat, Reichsstädtebank) war die Kurie der Freien und Reichsstädte des Reichstages des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsstände

Symbolische Darstellung der Reichsstände auf einem Kupferstich von 1606 Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

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Reichstag (Heiliges Römisches Reich)

Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian) Der Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsunmittelbarkeit

Lübecker Reichsfreiheitsbrief aus dem Jahr 1226 Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Freie und Reichsstädte und Landesherr

Freie und Reichsstädte verfügt über 289 Beziehungen, während Landesherr hat 61. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 3.43% = 12 / (289 + 61).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Freie und Reichsstädte und Landesherr. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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