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Finanzgericht

Index Finanzgericht

Finanzgerichts Köln Das Finanzgericht (Abkürzung FG) ist ein besonderes Fachgericht.

37 Beziehungen: Abgabenordnung, Abkürzung, Bannbruch, Beschwerde (deutsches Recht), Bundesfinanzhof, Deutsche Rentenversicherung Bund, Ehrenamtlicher Richter, Einkommensteuergesetz (Deutschland), Entscheidung (Gericht), Erzbergersche Reform, Fachgerichtsbarkeit, Familienkasse, Finanzgericht Köln, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung, Finanzverwaltung (Deutschland), Gericht, Instanz (Recht), Klage, Landesfinanzamt, Nichtzulassungsbeschwerde, Oberes Gericht des Landes, Provinziallandtag (Preußen), Rechtsmittel, Rechtsweg, Reichsabgabenordnung, Reichsfinanzhof, Reichsfinanzverwaltung, Revision (Recht), Richter, Riester-Rente, Sache (Recht), Spruchkörper, Steuerdelikt, Steuerhinterziehung (Deutschland), Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung, Urteil (Recht).

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Abkürzung

Zürcher Rathauses mit verschiedenen Abkürzungen Als Abkürzung (abgekürzt: Abk.) wird die gegenüber der ursprünglichen Länge verkürzte Darstellungsform eines Wortes oder einer Wortgruppe bezeichnet.

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Bannbruch

Der Bannbruch ist ein Steuerdelikt, das den Verstoß gegen ein Verbot des Verbringens von Waren über die Grenze sanktioniert.

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Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

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Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

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Ehrenamtlicher Richter

Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet.

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Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

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Entscheidung (Gericht)

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.

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Erzbergersche Reform

Die Erzbergersche Finanz- und Steuerreform von 1919/1920 gilt als das umfangreichste Reformwerk der deutschen Steuer- und Finanzgeschichte.

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Fachgerichtsbarkeit

Der Begriff Fachgerichtsbarkeit (Fachgerichte) bezeichnet in Deutschland bestimmte Teile der staatlichen Gerichtsbarkeit.

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Familienkasse

Logo der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit Die Familienkasse ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde.

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Finanzgericht Köln

Verwaltungsgerichts (siehe: Justizgebäude am Appellhofplatz) Das Finanzgericht Köln ist eines von drei Finanzgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Finanzverwaltung (Deutschland)

Die Finanzverwaltung in Deutschland – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Instanz (Recht)

Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.

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Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

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Landesfinanzamt

Landesfinanzämter Landesfinanzamtes in Königsberg Als Landesfinanzamt wurden von 1920 bis 1937 die mittleren Behörden der Steuerverwaltung bezeichnet.

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Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassungsbeschwerde wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Gericht.

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Oberes Gericht des Landes

In der deutschen Gerichtsverfassung wird als oberes Gericht des Landes (oberes Landesgericht oder kurz Obergericht) das in einer der fünf Fachgerichtsbarkeiten höchste Gericht eines der 16 Länder genannt.

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Provinziallandtag (Preußen)

Siegelmarke Der Vorsitzende des Landtages der Provinz Sachsen Die Provinziallandtage waren die Parlamente der Provinzen Preußens.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Rechtsweg

Instanzenzug (vertikal). Rechtsweg nennt man den Zugang zur staatlichen Gerichtsbarkeit, bei der um Rechtsschutz nachgesucht werden kann.

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Reichsabgabenordnung

Die Reichsabgabenordnung (RAO) wurde am 13.

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Reichsfinanzhof

Reichsfinanzhof in München (heute Bundesfinanzhof) Der Reichsfinanzhof (RFH) war die oberste deutsche Spruch- und Beschlussbehörde in Reichsabgabensachen zwischen 1918 und 1945.

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Reichsfinanzverwaltung

Siegelmarke Reichsfinanzverwaltung Die Reichsfinanzverwaltung (RFV), auch Reichssteuerverwaltung genannt, war im Deutschen Reich von 1919 bis 1945 eine zentralisierte Verwaltung, die für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig war.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Spruchkörper

Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.

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Steuerdelikt

Unter Steuerdelikt, Steuerstraftat, Steuervergehen, Steuerzuwiderhandlung, Steuerbetrug, in Österreich fachlich speziell auch Finanzstraftat/-vergehen/-delikt, versteht man allgemein die Verstöße gegen Steuerrecht – in der deutschen Rechtssprache bezeichnet Vergehen meist minder schwere, Straftat alle mit Strafe geahndete Rechtsbrüche, die Bezeichnungen wie auch der Umfang des konkreten Begriffs der nationalen Rechtssetzungen sind vielfältig.

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Steuerhinterziehung (Deutschland)

Die Hinterziehung von Steuern ist in Deutschland eine Steuerstraftat und eine rechtswidrige Form der Steuerabwehr, die nach der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

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Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung

Der Prozess der Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung begann in der frühen Neuzeit und endete in Deutschland in der zweiten Hälfte des 19.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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