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Filmverleih und Nutzungsrecht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht

Filmverleih vs. Nutzungsrecht

Der Filmverleih („Filmvertrieb“) ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in der Beschaffung und dem Vertrieb von Kinofilmen besteht. Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

Ähnlichkeiten zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht

Filmverleih und Nutzungsrecht haben 2 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Lizenz, Mietvertrag (Deutschland).

Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

Filmverleih und Mietvertrag (Deutschland) · Mietvertrag (Deutschland) und Nutzungsrecht · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht

Filmverleih verfügt über 146 Beziehungen, während Nutzungsrecht hat 102. Als sie gemeinsam 2 haben, ist der Jaccard Index 0.81% = 2 / (146 + 102).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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