Ähnlichkeiten zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht
Filmverleih und Nutzungsrecht haben 2 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Lizenz, Mietvertrag (Deutschland).
Lizenz
Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.
Filmverleih und Lizenz · Lizenz und Nutzungsrecht ·
Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
Filmverleih und Mietvertrag (Deutschland) · Mietvertrag (Deutschland) und Nutzungsrecht ·
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Filmverleih und Nutzungsrecht
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Vergleich zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht
Filmverleih verfügt über 146 Beziehungen, während Nutzungsrecht hat 102. Als sie gemeinsam 2 haben, ist der Jaccard Index 0.81% = 2 / (146 + 102).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Filmverleih und Nutzungsrecht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: