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Filmverleih und Leihvertrag

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Filmverleih und Leihvertrag

Filmverleih vs. Leihvertrag

Der Filmverleih („Filmvertrieb“) ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in der Beschaffung und dem Vertrieb von Kinofilmen besteht. Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlassen wird (vgl. deutsches Recht: BGB, österreichisches Recht: ABGB).

Ähnlichkeiten zwischen Filmverleih und Leihvertrag

Filmverleih und Leihvertrag haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Leihwagen.

Leihwagen

Ein Leihwagen oder ein Mietwagen (in Deutschland amtlich: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Auto (hier: Mietauto), seltener ein Lieferwagen, Lastwagen oder auch ein Anhänger, der zum Zweck der Vermietung im Eigentum eines Unternehmens, der Autovermietung, steht und gegen ein Entgelt auf bestimmte Zeit an einen Mieter vermietet wird.

Filmverleih und Leihwagen · Leihvertrag und Leihwagen · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Filmverleih und Leihvertrag

Filmverleih verfügt über 146 Beziehungen, während Leihvertrag hat 19. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 0.61% = 1 / (146 + 19).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Filmverleih und Leihvertrag. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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