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Familienrecht (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Familienrecht (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland)

Familienrecht (Deutschland) vs. Zivilprozessordnung (Deutschland)

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

Ähnlichkeiten zwischen Familienrecht (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland)

Familienrecht (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland) haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Amtsgericht, Bürgerliches Gesetzbuch, Deutsche Demokratische Republik, Familiensache (Recht), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Lebenspartnerschaftsgesetz, Oberlandesgericht, Privatrecht, Scheidung, Unterhalt, Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa).

Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Amtsgericht und Familienrecht (Deutschland) · Amtsgericht und Zivilprozessordnung (Deutschland) · Mehr sehen »

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.

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Familiensache (Recht)

Familiensachen sind ein Unterfall der Zivilsachen und unterliegen im deutschen Recht den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinen über 900 Mitarbeitern das größte Deutschlands. Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

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Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

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Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa)

Die Verordnung (EG) Nr.

Familienrecht (Deutschland) und Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa) · Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa) und Zivilprozessordnung (Deutschland) · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Familienrecht (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland)

Familienrecht (Deutschland) verfügt über 106 Beziehungen, während Zivilprozessordnung (Deutschland) hat 168. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 4.01% = 11 / (106 + 168).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Familienrecht (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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