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Familienrecht (Deutschland) und Pflegschaft

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Familienrecht (Deutschland) und Pflegschaft

Familienrecht (Deutschland) vs. Pflegschaft

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.

Ähnlichkeiten zwischen Familienrecht (Deutschland) und Pflegschaft

Familienrecht (Deutschland) und Pflegschaft haben 10 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuung (Recht), Betreuungsgericht, Elterliche Sorge (Deutschland), Familiengericht, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gesetzlicher Vertreter (Deutschland), Natürliche Person, Privatrecht, Vormundschaft.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betreuung (Recht)

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

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Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.

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Elterliche Sorge (Deutschland)

Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht.

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Familiengericht

Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)

Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Vormundschaft

Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Familienrecht (Deutschland) und Pflegschaft

Familienrecht (Deutschland) verfügt über 106 Beziehungen, während Pflegschaft hat 51. Als sie gemeinsam 10 haben, ist der Jaccard Index 6.37% = 10 / (106 + 51).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Familienrecht (Deutschland) und Pflegschaft. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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