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Ernennung und Laufbahn (Dienstrecht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Ernennung und Laufbahn (Dienstrecht)

Ernennung vs. Laufbahn (Dienstrecht)

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses. Eine Laufbahn ist im Dienstrecht in Deutschland eine Ordnung der Berufswege für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beamten und Soldaten.

Ähnlichkeiten zwischen Ernennung und Laufbahn (Dienstrecht)

Ernennung und Laufbahn (Dienstrecht) haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Amt (Beamtenrecht), Amtsbezeichnung, Beamtenstatusgesetz, Beamter (Deutschland), Beförderung (Personalwesen), Bundesbeamtengesetz, DBB Beamtenbund und Tarifunion, Dienstherr, Dienstrecht, Dienstverhältnis, Einstellung (Arbeit), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Laufbahngruppe, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Unteroffizier.

Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Beförderung (Personalwesen)

Bundesrepublik Deutschland zur Beförderung eines Beamten (hier: Aushändigung durch die Oberpostdirektion) Beförderung ist im Personalwesen von Unternehmen und im öffentlichen Dienst die Höherstufung eines Arbeitnehmers bzw.

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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DBB Beamtenbund und Tarifunion

Der DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher Deutscher Beamtenbund, eigene Schreibweise dbb beamtenbund und tarifunion) ist ein Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit 40 Mitgliedsgewerkschaften mit Sitz in Berlin.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dienstrecht

Dienstrecht bezeichnet in Deutschland die Rechtsmaterie, die die Dienstverhältnisse der Beamten, Soldaten, Richter sowie anderer in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehenden Personen (z. B. Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre) regelt.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Einstellung (Arbeit)

Einstellung bezeichnet im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Organisationen sowie die Berufung in ein Dienstverhältnis bei einem Dienstherrn.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Laufbahngruppe

In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Unteroffizier

Der Unteroffizier ist ein militärischer Dienstgrad in der Bundeswehr und früheren deutschen Streitkräften.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Ernennung und Laufbahn (Dienstrecht)

Ernennung verfügt über 51 Beziehungen, während Laufbahn (Dienstrecht) hat 97. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 10.81% = 16 / (51 + 97).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Ernennung und Laufbahn (Dienstrecht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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