Ähnlichkeiten zwischen Einrichtungsgarantie und Familienrecht (Deutschland)
Einrichtungsgarantie und Familienrecht (Deutschland) haben 3 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Ehe, Erbrecht, Grundrechte.
Ehe
Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).
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Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.
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Grundrechte
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
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Vergleich zwischen Einrichtungsgarantie und Familienrecht (Deutschland)
Einrichtungsgarantie verfügt über 32 Beziehungen, während Familienrecht (Deutschland) hat 106. Als sie gemeinsam 3 haben, ist der Jaccard Index 2.17% = 3 / (32 + 106).
Referenzen
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