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Eheverbot

Index Eheverbot

Eheverbot (umgangssprachlich auch Heiratsverbot) nennt man im deutschen und österreichischen Recht Vorschriften, die aufgrund bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse Personen von der Eheschließung ausschließen.

65 Beziehungen: Adoption, Albert Sever, Aufhebung (Ehe), Ausländer, Österreich, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamter (Deutschland), Behörde, Bigamie, Blutsverwandtschaft, Burgenland, Deutsche, Dienstherr, Dispens, Dispensehe, Ehe, Ehebruch, Ehefähigkeit, Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland), Ehegesetz (Österreich), Ehegesetz (Deutschland), Ehehindernis, Ehemündigkeit, Eherecht (Deutschland), Eheschließungsfreiheit, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Feudalismus, Gericht, Gewöhnlicher Aufenthalt, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Heiratsregeln, Internationales Privatrecht (Deutschland), Inzest, Königreich Ungarn, Kirchenaustritt, Landeshauptmann, Lebenspartnerschaftsgesetz, Lehrerinnenzölibat, Nachkomme, Nationalsozialismus, Nichtehe, Nichtigerklärung (Ehe), Niederösterreich, Nottrauung, Oberstes Gericht, Personenstandsgesetz (Deutschland), Politischer Ehekonsens, Rassenschande, Scheidung, Schwägerschaft, ..., Sittlichkeit, Soldat, Standesamt, Todeserklärung, Trauerjahr, Vaterschaftsfeststellung, Verfassungsgerichtshof (Österreich), Verwandtenheirat, Verwandtschaftsbeziehung, Vielehe, Wien, Zivilehe, Zwangsheirat, 19. Jahrhundert, 1938. Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Adoption

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

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Albert Sever

Grabmal von Albert Sever auf dem Ottakringer Friedhof Albert Sever (* 24. November 1867 in Agram, Königreich Kroatien und Slawonien, Österreich-Ungarn; † 12. Februar 1942 in Wien) war sozialdemokratischer Politiker in Wien und erster demokratisch gewählter Landeshauptmann von Niederösterreich (damals noch inklusive Wien).

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Aufhebung (Ehe)

Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung.

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Ausländer

Als Ausländer werden natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder auch sonstige Wirtschaftseinheiten bezeichnet, die nach bestimmten, kontextbezogenen, Kriterien einem bestimmten Staat oder Territorium nicht zugehörig sind.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bigamie

Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) oder Doppelehe ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist.

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Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft bezeichnet eine Verwandtschaft zwischen Personen durch Geburt aufgrund ihrer biologischen Abstammung von gemeinsamen Vorfahren.

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Burgenland

Das Burgenland (burgenlandkroatisch Gradišće, /Őrvidék, Lajtabánság oder neuerdings Várvidék) ist ein Bundesland der Republik Österreich.

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Deutsche

Das Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dispens

Eine oder ein Dispens (weiblich im Kirchenrecht und im österreichischen Deutsch; von kirchenlateinisch dispensa „Erteilung einer Gunst“Ursula Hermann (Hrsg.): Knaurs Herkunftswörterbuch. Etymologie und Geschichte von 10 000 interessanten Wörtern. Lexikographisches Institut, Droemer Knaur, München 1982, S. 118.) ist eine hoheitliche Ausnahmebewilligung oder Befreiung von einem Verbot oder Gebot.

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Dispensehe

Als Dispensehe, volkstümlich auch Sever-Ehe, bezeichnet man ein heftig umstrittenes Rechtsinstrument im Österreich der Zwischenkriegszeit.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Ehebruch

Als Ehebruch wird allgemein der vorsätzliche sexuelle Verkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist.

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Ehefähigkeit

Ehefähigkeit ist die Möglichkeit eines Verlobten, rechtswirksam die Ehe zu schließen.

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Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland)

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw.

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Ehegesetz (Österreich)

Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen.

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Ehegesetz (Deutschland)

Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar (1936) zum ''Ehegesundheitsgesetz'' Das deutsche Ehegesetz ist seit dem 1.

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Ehehindernis

Das Ehehindernis ist ein Umstand, durch den die Verlobten daran gehindert sind, eine fehlerfreie Ehe zu schließen.

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Ehemündigkeit

Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe einzugehen.

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Eherecht (Deutschland)

Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten.

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Eheschließungsfreiheit

Die Eheschließungsfreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen.

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.

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Feudalismus

Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) Feudalismus (wie „feudal“ zu ‚Lehen‘), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gewöhnlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist ein Rechtsbegriff, der ein tatsächliches Verhältnis beschreibt.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Heiratsregeln

Heiratsregeln oder Heiratsordnungen sind soziale Normen, mit denen (ethnische) Gemeinschaften oder Gesellschaften festlegen, zwischen welchen Personengruppen eine Eheschließung erwünscht ist.

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Internationales Privatrecht (Deutschland)

Das Internationale Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben.

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Inzest

Inzest („unkeusch“), veraltet Blutschande, bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen.

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Königreich Ungarn

Mittleres Wappen des Königreichs Ungarn Das Königreich Ungarn mit seinen Ländern (rosa) innerhalb Österreich-Ungarns, 1899 Das Königreich Ungarn bestand in wechselnden Grenzen von 1000 bis 1918 und 1920 bis 1946.

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Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche.

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Landeshauptmann

Der Landeshauptmann, bzw.

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Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

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Lehrerinnenzölibat

Der Lehrerinnenzölibat war eine rechtliche Regelung, die eine Unvereinbarkeit von Ehe und Beruf für Lehrerinnen festschrieb.

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Nachkomme

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Nachkomme, weiblich Nachkommin, auch Nachfahr(e) und Nachfahrin, Abkömmling oder Deszendent, bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind).

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Nationalsozialismus

Adolf Hitler 1927 als Redner beim dritten Reichsparteitag der NSDAP (dem ersten in Nürnberg). Im Hintergrund sind Heinrich Himmler, Rudolf Heß, Franz Pfeffer von Salomon und Gregor Strasser zu sehen. Der Nationalsozialismus ist eine radikal antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antidemokratische und antipluralistische Ideologie.

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Nichtehe

Eine Nichtehe (Nicht-Ehe) entsteht, wenn der Versuch einer Eheschließung infolge wesentlicher rechtlicher Mängel fehlgeschlagen ist.

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Nichtigerklärung (Ehe)

Als Nichtigkeit der Ehe bezeichnet man die Ungültigkeit einer Ehe von Anfang an wegen schwer wiegender Rechtsmängel bei der Eheschließung.

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Niederösterreich

Niederösterreich ist ein Bundesland der Republik Österreich.

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Nottrauung

Nottrauung (auch "Notheirat") beschreibt im deutschen Eherecht die Eheschließung wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden ohne abschließende Prüfung der Ehevoraussetzungen durch den Standesbeamten.

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Oberstes Gericht

Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges.

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Personenstandsgesetz (Deutschland)

Das Personenstandsgesetz (PStG) bildet die gesetzliche Grundlage für das Personenstandswesen in Deutschland.

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Politischer Ehekonsens

Der Politische Ehekonsens war eine Bescheinigung, die im 19.

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Rassenschande

Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Blutschutzgesetz (1936) mini Reichsgesetzblatt Nr. 100, ausgegeben am 16. September 1935: „Reichsbürgergesetz“ und „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ Rassenschande (auch Blutschande genannt) war im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der Nürnberger Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden.

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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

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Schwägerschaft

Schwägerschaft oder Affinität (von lateinisch affīnitās (adfīnitās) „Schwägerschaft“) bezeichnet eine durch Heirat oder Verpartnerung vermittelte indirekte Verwandtschaftsbeziehung zwischen nicht biologisch oder rechtlich miteinander verwandten Personen.

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Sittlichkeit

Sittlichkeit ist ein Begriff der Ethik, dessen theoretische Begründung entscheidend im deutschen Idealismus (Kant, Fichte, Schelling, Hegel) erfolgt ist.

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Soldat

Bundeswehr-Soldat während der Übung ''Sharp Griffin'' 2016 im Kosovo Ein Soldat oder eine Soldatin (nach dem Sold, den er oder sie bezieht) ist ein bewaffneter Angehöriger einer Armee oder der Streitkräfte eines Landes, vom General bis zu den Mannschaften, obwohl sich der Sprachgebrauch lange auf Letztere beschränkte.

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Standesamt

Standesamt, Emailleschild um 1950, DDR Amtsschild in Nordrhein-Westfalen Das Standesamt ist in Deutschland (seit dem 1. Februar 1870 im Großherzogtum Baden, seit dem 1. Oktober 1874 in Preußen sowie seit dem 1. Januar 1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

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Todeserklärung

Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss eines Amtsgerichts, wonach ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.

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Trauerjahr

Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte.

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Vaterschaftsfeststellung

Die Vaterschaftsfeststellung ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

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Verfassungsgerichtshof (Österreich)

Österr. Credit­anstalt für Handel und Gewerbe Der österreichische Verfassungsgerichtshof (Abkürzung VfGH) ist ein Gerichtshof des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien.

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Verwandtenheirat

Verwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der ''Grad'' der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt.

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Verwandtschaftsbeziehung

Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben.

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Vielehe

Rechtsstatus unbekannt Vielehigkeit bzw.

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Wien

Wien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen Bundesländer.

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Zivilehe

Ziviltrauung in Schweden (2011) Die Zivilehe ist die in den meisten Ländern als Rechtsinstitut des Zivilrechts ausgestaltete Form der Ehe.

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Zwangsheirat

Zwangsheirat oder Zwangsehe bezeichnet eine Eheschließung, die gegen den Willen eines oder beider Heiratenden stattfindet – im Unterschied zur nur arrangierten Heirat, die zwar von Verwandten veranlasst oder von Ehevermittlern arrangiert wird, aber im Einverständnis mit dem Brautpaar stattfindet.

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19. Jahrhundert

Die Welt um 1815 Die Welt um 1898 Das 19.

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1938

Keine Beschreibung.

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Leitet hier um:

Heiratsverbot.

AusgehendeEingehende
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