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Dschingis Khan und Zivilperson

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Dschingis Khan und Zivilperson

Dschingis Khan vs. Zivilperson

Dschingis Khan (Bildnis aus dem 14. Jh.) „Dschingis Khan“ im klassischen Mongolisch Dschingis Khan, ursprünglich Temüdschin oder Temüüdschin (* wahrscheinlich um 1155, 1162 oder 1167; † wahrscheinlich am 18. August 1227), war ein Khagan der Mongolen und Begründer des Mongolischen Reichs. Eine Zivilperson (von zivil, nicht militärisch, bürgerlich) ist im Humanitären Völkerrecht jede Person, die weder den Streitkräften im weiteren Sinne noch einer levée en masse angehört, grundsätzlich also Personen, die keinen Kombattantenstatus haben, sondern Nichtkombattanten sind (Art. 50, Art. 43 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte – ZP I; Art. 4 A des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen – III. Genfer Abkommen).

Ähnlichkeiten zwischen Dschingis Khan und Zivilperson

Dschingis Khan und Zivilperson haben 0 Dinge gemeinsam (in Unionpedia).

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Dschingis Khan und Zivilperson

Dschingis Khan verfügt über 171 Beziehungen, während Zivilperson hat 26. Als sie gemeinsam 0 haben, ist der Jaccard Index 0.00% = 0 / (171 + 26).

Referenzen

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