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Dreißigster

Index Dreißigster

Unter dem Dreißigsten versteht man im Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung des Erben, bestimmten Familienangehörigen des Erblassers in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren.

17 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Clausdieter Schott, Deutschland, Eike von Repgow, Erbe, Erbfall, Erbrecht, Familie, Pflicht, Privathaushalt, Regel (Richtlinie), Ruth Schmidt-Wiegand, Sachsenspiegel, Sechswochenamt, Testament, Todesfall, Unterhalt.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Clausdieter Schott

Clausdieter Schott (* 1. November 1936 in Freiburg im Breisgau; † 17. Juli 2023) war ein deutsch-schweizerischer Rechtshistoriker.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Eike von Repgow

Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel Eike von Repgow (auch von Repkow, von Repko, von Repchow, von Repgau oder von Repchau sowie auch Heiko; * wohl zwischen 1180 und 1190; † nach 1233) war der Verfasser des Sachsenspiegels und damit prägend für die deutsche Rechtsgeschichte.

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Erbe

Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Tode einer anderen Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) übergeht.

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Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Familie

Eine Familie aus Eltern und drei Kindern Kloster Guadalupe, Spanien 2007. Todd. Grüntöne: Formen der Stammfamilie (je dunkler, desto stärker ausgeprägt). Gelbtöne: Kernfamilie. Orangetöne: kommunitäre Familie. Grau: endogam-patrilokale Familie. Rote Streifen: matrilokale Familie. Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert.

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Pflicht

Eine Pflicht, alternativ auch ein Sollen oder Müssen genannt, ist eine Aufgabe, Forderung oder Anforderung, die jemandem aus prinzipiellen, persönlichen, situativen oder sozialen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich nicht entziehen kann.

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Privathaushalt

Ein Privathaushalt oder Haushalt (auch Hausstand oder Haushaltsgemeinschaft) ist im ökonomischen Sinne eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit. In der Rechts- und Verwaltungssprache verfügt jeder Haushalt über einen Haushaltsvorstand (heute eher: Haupteinkommensbezieher). Sofern ein privater Haushalt aus mehreren Personen besteht (Mehrpersonenhaushalt), sind einige dieser Personen häufig verheiratet oder verwandt (Familie). Der Haushalt einer allein lebenden Person (Single) wird als Einpersonenhaushalt bezeichnet. Eine Wohngemeinschaft (WG) besteht im Allgemeinen aus mehreren einzelnen Haushalten. Je nach Definition von Haushalt und Charakter der WG kann sie aber auch einen Mehrpersonenhaushalt bilden. Ist der Haushalt räumlich und organisatorisch eng an ein wirtschaftliches Unternehmen (z. B. Ladengeschäft) gekoppelt, spricht man auch von einem Geschäftshaushalt. In der amtlichen Statistik zählt als privater Haushalt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftende Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften. Personen in Alters- oder Pflegeheimen, Kasernen und ähnlichen Einrichtungen, die dort keinen eigenen Haushalt führen, zählen hingegen zu den Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Personen können darüber hinaus neben ihrem Hauptwohnsitz an einem weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) einem Haushalt angehören und werden in diesem Fall doppelt gezählt. Die Bevölkerung in Privathaushalten weicht deshalb geringfügig von der Einwohnerzahl (also der Bevölkerung am Hauptwohnsitz) ab.

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Regel (Richtlinie)

Eine Regel ist eine aus bestimmten Regelmäßigkeiten abgeleitete, aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnene, in Übereinkunft festgelegte, für einen bestimmten Bereich als verbindlich geltende RichtlinieDuden: Deutsches Universalwörterbuch. Stichwort Regel..

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Ruth Schmidt-Wiegand

Ruth Schmidt-Wiegand (* 1. Januar 1926 als Ruth Wiegand in Berlin; † 12. Dezember 2014 in Marburg) war eine deutsche Germanistin und Rechtshistorikerin.

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Sachsenspiegel

Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches (Heidelberger Sachsenspiegel, um 1300, Universitätsbibliothek Heidelberg) Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel(um 1336, Landesbibliothek Oldenburg) Sachsenspiegel-Handschrift von 1385 der Stadtbibliothek Duisburg Der Sachsenspiegel (niedersächsisch Sassenspegel, mittelniederdeutsch: Sassen Speyghel) ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow, entstanden zwischen 1220 und 1235.

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Sechswochenamt

Das Sechswochenamt, auch Sechswochenseelenamt, ist in der römisch-katholischen Kirche eine Heilige Messe, die mancherorts sechs Wochen nach dem Tod oder dem Tag der kirchlichen Begräbnisfeier zum Gedenken an den Verstorbenen gefeiert wird.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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Todesfall

Sterbefallanzeige von Hermann Kopp, der 1943 an der Ostfront gefallen ist. Ein Todesfall (je nach Sachzusammenhang auch Sterbefall, Trauerfall oder Erbfall) ist der Eintritt des Todes eines bestimmten Menschen.

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Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

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AusgehendeEingehende
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