Ähnlichkeiten zwischen Dinglicher Anspruch und Eigentumsvorbehalt (Deutschland)
Dinglicher Anspruch und Eigentumsvorbehalt (Deutschland) haben 9 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Abtretung (Deutschland), Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Besitz (Deutschland), Pfand (Recht), Pfandrecht, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zurückbehaltungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland).
Abtretung (Deutschland)
Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
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Übereignung
Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Besitz (Deutschland)
Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).
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Pfand (Recht)
Unter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.
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Pfandrecht
Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zurückbehaltungsrecht
Das Zurückbehaltungsrecht kommt zum Tragen, wenn der Gläubiger einen Anspruch geltend macht, der Schuldner aber einen fälligen Gegenanspruch hat.
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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)
Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Dinglicher Anspruch und Eigentumsvorbehalt (Deutschland)
- Was es gemein hat Dinglicher Anspruch und Eigentumsvorbehalt (Deutschland)
- Ähnlichkeiten zwischen Dinglicher Anspruch und Eigentumsvorbehalt (Deutschland)
Vergleich zwischen Dinglicher Anspruch und Eigentumsvorbehalt (Deutschland)
Dinglicher Anspruch verfügt über 60 Beziehungen, während Eigentumsvorbehalt (Deutschland) hat 61. Als sie gemeinsam 9 haben, ist der Jaccard Index 7.44% = 9 / (60 + 61).
Referenzen
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