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Dienstleistung und Gewinnerzielungsabsicht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Dienstleistung und Gewinnerzielungsabsicht

Dienstleistung vs. Gewinnerzielungsabsicht

Typische Dienstleistung: Automechaniker in Fort Knox/Kentucky (Juni 1942) Dienstleistung ist ein immaterielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften.

Ähnlichkeiten zwischen Dienstleistung und Gewinnerzielungsabsicht

Dienstleistung und Gewinnerzielungsabsicht haben 10 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Einnahme, Freier Beruf (Deutschland), Gewerbe, Handelsrecht (Deutschland), Kaufmann (HGB), Kostendeckung, Privatrecht, Unternehmen, Ziel.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Einnahme

Einnahmen sind im kaufmännischen Rechnungswesen Vermehrungen des (Netto-)Geldvermögens und damit eine Stromgröße.

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Freier Beruf (Deutschland)

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Handelsrecht (Deutschland)

Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

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Kaufmann (HGB)

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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Kostendeckung

Kostendeckung ist in der Preiskalkulation der Grundsatz, dass die Gesamtkosten durch die Umsatzerlöse oder Erträge gedeckt sein sollen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Ziel

Als Ziel (Neutrum) wird in mehreren Fachgebieten der von einer Person oder Personenvereinigung selbst gesetzte oder vorgegebene Soll-Zustand bezeichnet, der durch Handeln oder Unterlassen angestrebt wird.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Dienstleistung und Gewinnerzielungsabsicht

Dienstleistung verfügt über 322 Beziehungen, während Gewinnerzielungsabsicht hat 27. Als sie gemeinsam 10 haben, ist der Jaccard Index 2.87% = 10 / (322 + 27).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Dienstleistung und Gewinnerzielungsabsicht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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