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Bundeskanzler (Norddeutscher Bund)

Index Bundeskanzler (Norddeutscher Bund)

Otto von Bismarck im Jahr 1873 Der Bundeskanzler war ab 1867 die Exekutive des Norddeutschen Bundes.

29 Beziehungen: Auswärtiges Amt, Bundeskanzleramt (Norddeutscher Bund), Bundespräsidium, Bundesrat (Deutsches Reich), De jure / de facto, Deutscher Kaiser, Deutsches Kaiserreich, Exekutive, Gegenzeichnung, Gesetzgebung, Gliedstaat, Gründung des Norddeutschen Bundes, König von Preußen, Königreich Preußen, Konstituierender Reichstag, Lex Bennigsen, Michael Kotulla, Ministerverantwortlichkeit, Norddeutscher Bund, Novemberverträge, Otto von Bismarck, Reichskanzler, Reichskanzler (Deutsches Kaiserreich), Reichstag (Norddeutscher Bund), Staatssekretär, Verfassung des Deutschen Bundes, Verfassung des Norddeutschen Bundes, Vertretung der Gliedstaaten, Wilhelm I. (Deutsches Reich).

Auswärtiges Amt

Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen (2021) Das Auswärtige Amt (AA, vereinzelt auch Außenamt oder Bundesministerium des Auswärtigen genannt) ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde.

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Bundeskanzleramt (Norddeutscher Bund)

hessischer Ministerpräsident und wurde dann der letzte Präsident des Reichskanzleramtes. Das Bundeskanzleramt war eine oberste Bundesbehörde im Norddeutschen Bund.

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Bundespräsidium

Norddeutschen Bundes aus. Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium ist der Name einer Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte.

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Bundesrat (Deutsches Reich)

Sitzungssaal des Bundesrates im Reichstagsgebäude (um 1894) Der Bundesrat war ein Staatsorgan im Norddeutschen Bund (1867–1870) und im Deutschen Kaiserreich (1871–1918).

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De jure / de facto

De jure (in der klassischen lateinischen Form de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“; de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.

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Deutscher Kaiser

Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.

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Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Gegenzeichnung

Gedenkstätte in Heidelberg (links eine Unterschriftenmappe) Eine Gegenzeichnung (veraltet auch Kontrasignatur) bedeutet, dass ein Schriftstück (Aktenvermerk, Brief, Geschäftsbrief, Vertrag), eine Anordnung oder ein Verwaltungsakt von mindestens zwei Personen unterzeichnet werden muss.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Gliedstaat

USA deutschen Länder Länder Österreichs Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesland/Kanton), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.

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Gründung des Norddeutschen Bundes

Der Weg zur Bundesverfassung 1866/1867 Die Gründung des Norddeutschen Bundes war ein längerer Prozess in den Jahren 1866 und 1867.

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König von Preußen

Friedrichs I., heute ausgestellt im Schloss Charlottenburg Der König von Preußen (bis 1772 König in Preußen) war das Staatsoberhaupt der preußischen Monarchie, die von 1701 bis zur Novemberrevolution 1918 bestand.

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Königreich Preußen

Flagge des Königreichs Preußen mit dem Monogramm FR für ''Friedericus Rex'' Preußen war seit der Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg 1701 bis zur Abdankung von König Wilhelm II. während der Novemberrevolution 1918 ein Königreich.

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Konstituierender Reichstag

Zeichnung zur ersten Sitzung des konstituierenden Reichstags am 24. Februar 1867 Der konstituierende Reichstag von Februar bis April 1867 war ein Gremium zur Verfassungsvereinbarung.

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Lex Bennigsen

Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes.

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Michael Kotulla

Michael Kotulla (* 19. Juni 1960 in Hannover) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

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Ministerverantwortlichkeit

Erklärung des Kriegszustands 1914, unterzeichnet vom Kaiser mit Gegenzeichnung des Reichskanzlers Unter dem Begriff Ministerverantwortlichkeit (auch: ministerliche oder ministerielle Verantwortlichkeit) wird diskutiert und geregelt, in welcher Beziehung ein Minister zum Monarchen, zum Gesetz bzw.

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Norddeutscher Bund

Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat.

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Novemberverträge

Norddeutscher Bund (1867–1870), mit Preußen (blau), rot umrandet. Grün umrandet Bayern mit der bayerischen Pfalz, gelb umrandet Württemberg, braun umrandet Baden und dunkelbraun umrandet Hessen-Darmstadt. Unter Novemberverträge versteht man die im November 1870 abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen zum Norddeutschen Bund.

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Otto von Bismarck

rahmenlos Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf von Bismarck-Schönhausen, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 auch Herzog zu Lauenburg (* 1. April 1815 in Schönhausen (Elbe); † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Aumühle), war ein deutscher Politiker und Staatsmann.

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Reichskanzler

Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches.

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Reichskanzler (Deutsches Kaiserreich)

Wilhelm II., links, mit Reichskanzler Otto von Bismarck im Dreikaiserjahr 1888. Der Kanzler war die zentrale Figur der Reichsexekutive. Allerdings behielt der Kaiser das Übergewicht im Konfliktfall, da er den Kanzler jederzeit entlassen konnte.Michael Kotulla: ''Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen.'' 1. Band: ''Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden'', Springer, Berlin u. a. 2006, S. 279. Der Reichskanzler war im Deutschen Kaiserreich die Exekutive auf föderaler Ebene.

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Reichstag (Norddeutscher Bund)

Der (Norddeutsche) Reichstag war das Parlament des Norddeutschen Bundes.

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Staatssekretär

Staatssekretär ist eine Amtsbezeichnung in vielen Ländern.

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Verfassung des Deutschen Bundes

Neuwahlen zum Reichstag. Die Verfassung des Deutschen Bundes (oder Novemberverfassung) war die Verfassung des deutschen Nationalstaates zu Beginn des Jahres 1871.

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Verfassung des Norddeutschen Bundes

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes war in Kraft vom 1.

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Vertretung der Gliedstaaten

In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten (im eigentlichen Sinn Länderkammer) oder im weiteren Sinn auch ein die Bevölkerung der Einzelstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell).

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Wilhelm I. (Deutsches Reich)

zentriert Wilhelms I. letzte Unterschrift, Berlin, 8. März 1888''https://ghdi.ghi-dc.org/sub_image.cfm?image_id.

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