Ähnlichkeiten zwischen Bundesgerichtshof und III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Bundesgerichtshof und III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes haben 7 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland), Geschäftsverteilungsplan, Senat, Spruchkörper, Staatshaftungsrecht (Deutschland), Wolfgang Schlick.
Auftrag
Der Auftrag ist in der Rechtswissenschaft ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das ihm übertragene Geschäft unentgeltlich zu besorgen.
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Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland)
Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in Deutschland in den – des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist und zu den vertragsähnlichen Ansprüchen zählt.
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Geschäftsverteilungsplan
Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.
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Senat
Der Senat (lateinisch senatus, von senex „Greis, alter Mann“), wörtlich „Ältestenrat“, ist ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehören und unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder wahrnehmen kann.
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Spruchkörper
Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.
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Staatshaftungsrecht (Deutschland)
Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitsträgern regelt.
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Wolfgang Schlick
Wolfgang Schlick (* 29. März 1950 in Steinwenden) ist ein deutscher Jurist.
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Vergleich zwischen Bundesgerichtshof und III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Bundesgerichtshof verfügt über 251 Beziehungen, während III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat 30. Als sie gemeinsam 7 haben, ist der Jaccard Index 2.49% = 7 / (251 + 30).
Referenzen
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