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Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG und Exzellenzinitiative

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG und Exzellenzinitiative

Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG vs. Exzellenzinitiative

Bund-Länder-Vereinbarungen nach Artikel 91b des deutschen Grundgesetz sind Verwaltungsabkommen oder Staatsverträge, mit denen der Bund und einzelne oder alle Bundesländer bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen war ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland, das parallel zur grundlegenden Umstellung des Hochschulwesens durch den Bologna-Prozess anlief.

Ähnlichkeiten zwischen Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG und Exzellenzinitiative

Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG und Exzellenzinitiative haben 5 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutschland, Exzellenzinitiative, Exzellenzstrategie, Hochschulpakt.

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die DFG-Geschäftsstelle in Bonn-Bad Godesberg (2006) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine fachübergreifende Einrichtung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Exzellenzinitiative

Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen war ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland, das parallel zur grundlegenden Umstellung des Hochschulwesens durch den Bologna-Prozess anlief.

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Exzellenzstrategie

Die Exzellenzstrategie ist eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten, die 2016 in Nachfolge der Exzellenzinitiative beschlossen wurde.

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Hochschulpakt

Der Hochschulpakt, eigentlich Hochschulpakt 2020, ist eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG, die „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“ Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG und Exzellenzinitiative

Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG verfügt über 21 Beziehungen, während Exzellenzinitiative hat 128. Als sie gemeinsam 5 haben, ist der Jaccard Index 3.36% = 5 / (21 + 128).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG und Exzellenzinitiative. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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