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Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungsgebot

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungsgebot

Bilanzierungsfähigkeit vs. Bilanzierungsgebot

Unter der Bilanzierungsfähigkeit versteht man im Bilanzrecht die Fähigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, auf der Aktiv- oder Passivseite in die Bilanz als Bilanzposition aufgenommen (fachsprachlich angesetzt) werden zu können. Unter Bilanzierungsgebot versteht man im Bilanzrecht ein gesetzliches Gebot für bilanzierende Unternehmen, bestimmte Bilanzpositionen in die Bilanz aufnehmen zu müssen.

Ähnlichkeiten zwischen Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungsgebot

Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungsgebot haben 18 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktivierung (Rechnungswesen), Anlagevermögen, Aufwand, Bilanz, Bilanzrecht (Deutschland), Eigenkapital, Geschäfts- oder Firmenwert, Handelsgesetzbuch, Handelsrecht (Deutschland), Immaterieller Vermögensgegenstand, Kaufmann (HGB), Maßgeblichkeitsprinzip, Passiva, Rechnungsabgrenzung, Schulden, Verbindlichkeit, Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut (Steuerlehre).

Aktivierung (Rechnungswesen)

Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes (HGB-Terminologie) bzw.

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Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen.

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Aufwand

Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten.

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Bilanz

Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Konsum-Teigwarenfabrik Riesa'' mit Aktiva (links) und Passiva (rechts), Jahresbilanz 1916 Bilanz (aus lateinisch de und de) ist ein in vielen Fachgebieten vorkommender Begriff, worunter allgemein eine nach bestimmten Kriterien gegliederte, summarische und sich ausgleichende Gegenüberstellung von Wertkategorien verstanden wird.

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Bilanzrecht (Deutschland)

Unter Bilanzrecht versteht man alle Rechtsnormen und Rechtsprechung, die sich mit Fragen des Rechnungswesens, der Buchführung und Bilanzierung in Unternehmen befassen.

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Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.

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Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill“) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen entsteht (derivativer Geschäfts- oder Firmenwert) oder als selbst geschaffener Firmenwert eine Höherbewertung des eigenen Unternehmens darstellt (originärer Geschäfts- oder Firmenwert).

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handelsrecht (Deutschland)

Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

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Immaterieller Vermögensgegenstand

Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist im Rechnungswesen ein nicht-physischer Vermögensgegenstand, der bei der Bilanzierung in der Bilanz auf deren Aktivseite erfasst werden kann.

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Kaufmann (HGB)

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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Maßgeblichkeitsprinzip

Als Maßgeblichkeitsprinzip wird in der Bilanzierung ein Grundsatz bezeichnet, nach dem die bei der Aufstellung der Handelsbilanz angewandten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) auch bei der Aufstellung der Steuerbilanz zu berücksichtigen sind.

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Passiva

Unter Passiva (Singular Passivum, von) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals, das auf der rechten Seite einer Bilanz zu finden ist.

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Rechnungsabgrenzung

Als Rechnungsabgrenzung wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen eine Bilanzierung bezeichnet, bei der Aufwand und Ertrag demjenigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang in einem anderen Geschäftsjahr stattgefunden hat oder stattfinden wird.

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Schulden

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Vermögensgegenstand

Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.

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Wirtschaftsgut (Steuerlehre)

In der Steuerlehre bezeichnet der Rechtsbegriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungsgebot

Bilanzierungsfähigkeit verfügt über 55 Beziehungen, während Bilanzierungsgebot hat 34. Als sie gemeinsam 18 haben, ist der Jaccard Index 20.22% = 18 / (55 + 34).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungsgebot. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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