91 Beziehungen: Abtretung (Deutschland), Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Aktiengesellschaft (Schweiz), Amtsleiter, Auflassung, Ausfertigung (Rechtsverkehr), Österreich, Baurecht (Schweiz), Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Beglaubigung, Belehrung (Recht), Beratung, Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Beurkundungsgesetz, Beweis (Recht), Deutschschweiz, Ehevertrag, Eintragung, Erbfall, Erbschaftskauf, Erbschaftsteuer, Erbvertrag, Erbverzicht, Erfüllung (Recht), Form (Recht), Formmangel, Genossenschaft, Gericht, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz), Gesellschaftsrecht (Schweiz), Grundeigentum, Grunderwerbsteuer (Deutschland), Grunderwerbsteuergesetz (Deutschland), Grundpfandrecht, Grundstückskaufvertrag, Handelsgesellschaft, Hauptversammlung, Heilung (Recht), Jugendamt, Julius von Staudinger, Juristische Person, Kanton (Schweiz), Kanton Tessin, Kanton Zürich, Kaufvertrag (Deutschland), Kommanditaktiengesellschaft (Schweiz), Kreditinstitut, Mutter, ..., Notar, Obligationenrecht (Schweiz), Protokoll (Niederschrift), Realteilung, Rechtsfolge, Rechtsgeschäft, Rechtsrisiko, Romandie, Schenkung, Schuldanerkenntnis, Schuldner, Schweiz, Sicherungsvertrag, Sorgeerklärung, Staatsnotar, Stammkapital, Staudinger (Gesetzeskommentar), Stiftung, Stiftung (Schweiz), Testament, Umwandlungsgesetz, Unternehmensvertrag, Unterschrift, Unwirksamkeit, Urkunde, Urkundenrolle, Urkundsperson, Urschrift, Vater, Verein, Verfahrensrecht, Vergleich (Recht), Verhandlung, Vermögen (Wirtschaft), Verpfändung, Vertrag, Wechselprotest, Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zugewinngemeinschaft, Zwangsvollstreckungsrecht. Erweitern Sie Index (41 mehr) »
Abtretung (Deutschland)
Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
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Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz und umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
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Aktiengesellschaft (Schweiz)
Die Aktiengesellschaft (kurz AG) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
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Amtsleiter
Amtsleiter (bzw. Fachbereichsleiter) ist in der Kommunalverwaltung deutschsprachiger Länder vielfach die Bezeichnung der direkt dem Bürgermeister bzw.
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Auflassung
Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.
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Ausfertigung (Rechtsverkehr)
Eine Ausfertigung ist in Deutschland eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (Abs. 1 Beurkundungsgesetz).
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Baurecht (Schweiz)
Baurecht bedeutet im Schweizer Privatrecht, dass ein Grundeigentümer einem Baurechtsnehmer zeitlich befristet das Recht zugesteht, auf (oder unter) seinem Grund und Boden zu bauen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
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Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
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Belehrung (Recht)
Unter Belehrung versteht man im Rechtswesen die durch Rechtsnormen vorgeschriebene Information eines Rechtssubjektes über die Sachlage und seine Rechte von Amts wegen.
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Beratung
Unter einer Beratung – oder auch Konsultation (aus; zugehöriges Verb konsultieren) – wird im Allgemeinen eine Form des Gesprächs bzw.
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Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis für ein bestimmtes Rechtssubjekt, ein hiermit belastetes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen.
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Beurkundungsgesetz
Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt.
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Beweis (Recht)
Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.
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Deutschschweiz
Rätoromanisch(0,6 % der Bevölkerung; 0,7 % der Schweizer) Mit den Begriffen Deutschschweiz oder deutsche Schweiz wird ein die Kantonsgrenzen überschreitendes Gebiet der Schweiz mit einer überwiegend Deutsch bzw.
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Ehevertrag
Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.
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Eintragung
Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.
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Erbfall
Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein.
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Erbschaftskauf
Ein Erbschaftskauf ist ein Kaufvertrag über eine angefallene Erbschaft.
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Erbschaftsteuer
Der Anteil der 1 % und 10 % der größten vererbten Vermögen am gesamten vererbten Vermögen in Frankreich (1919–1994). Daten von Thomas Piketty. Die Erbschaftsteuer (auch Erbschaftssteuer, insbesondere in Österreich und der Schweiz) besteuert den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.
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Erbvertrag
Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
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Erbverzicht
Der Erbverzicht und die Erbausschlagung sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
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Erfüllung (Recht)
Die Erfüllung (lat. solutio.
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Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
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Formmangel
Formmangel liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keine Rechtswirksamkeit entfaltet.
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Genossenschaft
Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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Gericht
Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)
GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);;; (LLC) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist.
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Gesellschaftsrecht (Schweiz)
Das schweizerische Gesellschaftsrecht ist jenes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen in der Schweiz beschäftigt.
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Grundeigentum
Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.
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Grunderwerbsteuer (Deutschland)
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt.
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Grunderwerbsteuergesetz (Deutschland)
Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) regelt in Deutschland die Besteuerung von Rechtsvorgängen, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, insbesondere den Grundstückskauf, aber auch den Tausch und den Erwerb von Grundstücken in der Zwangsversteigerung.
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Grundpfandrecht
Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.
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Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.
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Handelsgesellschaft
Unter Handelsgesellschaft versteht man im Handelsrecht eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt und als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt.
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Hauptversammlung
Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.
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Heilung (Recht)
Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte.
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Jugendamt
Das deutsche Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, deren rechtliche Grundlagen sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – finden.
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Julius von Staudinger
Julius Staudinger, ab 1885 Ritter von Staudinger, (* 28. Januar 1836 in Schwabach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Kanton (Schweiz)
Die 26 Kantone (in der Deutschschweiz traditionell auch Stand, im Plural Stände, beziehungsweise in der Romandie auch état genannt) sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
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Kanton Tessin
Das Tessin, (Kürzel TI), amtlich italienisch Repubblica e Cantone Ticino (Republik und Kanton Tessin), ist ein Kanton im südlichen Teil der Schweiz.
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Kanton Zürich
Zürich (Kürzel ZH; zürichdeutsch Züri), volkstümlich auch Zürichbiet oder mundartlich Züripiet genannt, ist ein deutschsprachiger Kanton im Nordosten der Schweiz.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Kommanditaktiengesellschaft (Schweiz)
Eine Kommanditaktiengesellschaft (Abkürzung deutsch: KmAG,, SCmA,, SAcA) ist eine in der Schweiz und Liechtenstein existierende Rechtsform einer Gesellschaft, bei der das Gesellschafts-Kapital in Aktien zerlegt ist und bei der ein oder mehrere Mitglieder den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt und solidarisch gleich einem Kollektivgesellschafter haftbar sind.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Mutter
Mutter bezeichnet das weibliche Elternteil einer Person.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Protokoll (Niederschrift)
Ein Protokoll zeichnet auf, hält fest oder schreibt vor, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde oder wird.
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Realteilung
Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz (früher als Realitäten bezeichnet), unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird.
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Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Rechtsrisiko
Das Rechtsrisiko besteht in der Gefahr, die einem Rechtssubjekt beim Abschluss eines Vertrages ein Schaden oder wirtschaftlicher Verlust durch fehlerhafte Anwendung von Gesetzen entsteht.
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Romandie
Rätoromanisch(0,6 % der Bevölkerung; 0,7 % der Schweizer) Als Romandie bzw.
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Schenkung
Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).
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Schuldanerkenntnis
Das Schuldanerkenntnis (oder Schuldversprechen) ist im Schuldrecht ein Anerkenntnis mittels Vertrag durch den Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, womit er losgelöst vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft mit einem hiervon selbständigen Haftungsgrund seine Schuld bekräftigt.
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Schuldner
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Sicherungsvertrag
Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.
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Sorgeerklärung
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, dahingehend, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
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Staatsnotar
Staatsnotar ist ein Begriff aus der österreichischen Verfassungsgeschichte; Notar eines Staates.
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Stammkapital
Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.
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Staudinger (Gesetzeskommentar)
Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen.
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Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
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Stiftung (Schweiz)
Die Stiftung ist in der Schweiz eine häufig anzutreffende Rechtsform.
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Testament
Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
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Umwandlungsgesetz
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben.
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Unternehmensvertrag
Unternehmensverträge sind nach der Legaldefinition des Abs.
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Unterschrift
Unterschrift von Benjamin Franklin Eigenhändige Unterschrift von Stechinelli aus dem 17. Jahrhundert. Unterschriften von Joschka Fischer und Gerhard Schröder unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 Eine Unterschrift (auch Signatur, von ‚bezeichnen‘, zu ‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Urkunde
Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.
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Urkundenrolle
Die Urkundenrolle dient zur Dokumentierung der fortlaufenden Amtstätigkeit eines Notars.
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Urkundsperson
Als Urkundsperson wird im deutschen Recht ein Beamter (bisweilen auch eine Person in einem anderen Rechtsstatus) bezeichnet, der berechtigt ist, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen durchzuführen.
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Urschrift
Unter einer Urschrift ist das Original einer Urkunde zu verstehen.
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Vater
Ein Vater (rechts) mit Kind (2006) Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen.
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Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Verfahrensrecht
Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
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Vergleich (Recht)
Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.
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Verhandlung
Delegation (v. l. n. r.): Walther Schücking, Reichspostminister Johannes Giesberts, Reichsjustizminister Otto Landsberg, Reichsminister des Auswärtigen Ulrich von Brockdorff-Rantzau, Präsident der Preußischen Landesversammlung Robert Leinert, Carl Melchior (Januar 1919) Verhandlung ist eine Gesprächsform über einen kontroversen Sachverhalt, die durch gegensätzliche Interessen der Parteien gekennzeichnet ist und einen Interessenausgleich beziehungsweise eine Einigung zum Ziel hat.
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Vermögen (Wirtschaft)
In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.
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Verpfändung
Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Wechselprotest
Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde.
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Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand von Ehegatten.
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Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).
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Leitet hier um:
Beurkundungen bei juristischen Personen, Notarielle Beurkundung.