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Besoldung und Disziplinarrecht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Besoldung und Disziplinarrecht

Besoldung vs. Disziplinarrecht

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG). Das Disziplinarrecht ahndet im öffentlichen Dienst dienstliche Verfehlungen oder Dienstvergehen der Beamten, Richter und Soldaten.

Ähnlichkeiten zwischen Besoldung und Disziplinarrecht

Besoldung und Disziplinarrecht haben 19 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beamter (Deutschland), Berufssoldat, Besoldung, Bundesbeamtengesetz, Bundesbeamter (Deutschland), Bundesrichter (Deutschland), Dienstherr, Dienstverhältnis, Ermessen, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Richter, Richter (Deutschland), Ruhegehalt, Ruhestand, Soldat auf Zeit, Soldatengesetz, Spannungsfall, Verteidigungsfall (Deutschland), Zivildienst in Deutschland.

Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Berufssoldat

Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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Bundesbeamter (Deutschland)

Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (BBG i. V. m. BBG).

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Bundesrichter (Deutschland)

Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Ruhegehalt

Ruhegehalt (auch Pension genannt) ist in Deutschland ein regelmäßig ausgezahltes Einkommen zur Altersversorgung an eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis gestanden hat.

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Ruhestand

Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet.

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Soldat auf Zeit

Ein Soldat auf Zeit (abgekürzt SaZ, umgangssprachlich Zeitsoldat) ist ein Soldat, der sich freiwillig verpflichtet, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten.

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Soldatengesetz

Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.

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Spannungsfall

Der Spannungsfall ist in der Bundesrepublik Deutschland die Vorstufe des Verteidigungsfalls.

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Verteidigungsfall (Deutschland)

Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist.

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Zivildienst in Deutschland

Der Zivildienst in Deutschland war in der Bundesrepublik Deutschland von 1961 bis 2011 zur Zeit der allgemeinen Wehrdienstpflicht die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Besoldung und Disziplinarrecht

Besoldung verfügt über 213 Beziehungen, während Disziplinarrecht hat 91. Als sie gemeinsam 19 haben, ist der Jaccard Index 6.25% = 19 / (213 + 91).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Besoldung und Disziplinarrecht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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