Ähnlichkeiten zwischen Besoldung und Disziplinarrecht
Besoldung und Disziplinarrecht haben 19 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beamter (Deutschland), Berufssoldat, Besoldung, Bundesbeamtengesetz, Bundesbeamter (Deutschland), Bundesrichter (Deutschland), Dienstherr, Dienstverhältnis, Ermessen, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Richter, Richter (Deutschland), Ruhegehalt, Ruhestand, Soldat auf Zeit, Soldatengesetz, Spannungsfall, Verteidigungsfall (Deutschland), Zivildienst in Deutschland.
Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
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Berufssoldat
Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten.
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Besoldung
Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).
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Bundesbeamtengesetz
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.
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Bundesbeamter (Deutschland)
Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (BBG i. V. m. BBG).
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Bundesrichter (Deutschland)
Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.
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Dienstherr
Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.
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Dienstverhältnis
Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.
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Ermessen
Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Richter
Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.
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Richter (Deutschland)
Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.
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Ruhegehalt
Ruhegehalt (auch Pension genannt) ist in Deutschland ein regelmäßig ausgezahltes Einkommen zur Altersversorgung an eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis gestanden hat.
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Ruhestand
Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet.
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Soldat auf Zeit
Ein Soldat auf Zeit (abgekürzt SaZ, umgangssprachlich Zeitsoldat) ist ein Soldat, der sich freiwillig verpflichtet, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten.
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Soldatengesetz
Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.
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Spannungsfall
Der Spannungsfall ist in der Bundesrepublik Deutschland die Vorstufe des Verteidigungsfalls.
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Verteidigungsfall (Deutschland)
Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist.
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Zivildienst in Deutschland
Der Zivildienst in Deutschland war in der Bundesrepublik Deutschland von 1961 bis 2011 zur Zeit der allgemeinen Wehrdienstpflicht die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Besoldung und Disziplinarrecht
- Was es gemein hat Besoldung und Disziplinarrecht
- Ähnlichkeiten zwischen Besoldung und Disziplinarrecht
Vergleich zwischen Besoldung und Disziplinarrecht
Besoldung verfügt über 213 Beziehungen, während Disziplinarrecht hat 91. Als sie gemeinsam 19 haben, ist der Jaccard Index 6.25% = 19 / (213 + 91).
Referenzen
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