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Belehrung (Recht) und Strafprozessrecht (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Belehrung (Recht) und Strafprozessrecht (Deutschland)

Belehrung (Recht) vs. Strafprozessrecht (Deutschland)

Unter Belehrung versteht man im Rechtswesen die durch Rechtsnormen vorgeschriebene Information eines Rechtssubjektes über die Sachlage und seine Rechte von Amts wegen. In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess (auch Strafverfahren genannt) die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde.

Ähnlichkeiten zwischen Belehrung (Recht) und Strafprozessrecht (Deutschland)

Belehrung (Recht) und Strafprozessrecht (Deutschland) haben 21 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beschuldigter, Beweis (Recht), Beweisantrag, Beweisverbot, Einlassung, Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland), Ermittlungsverfahren, Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland), Geständnis, Hauptverhandlung, Rechtsmittel, Richter, Sachverständiger, Schweigen (Recht), Staatsanwaltschaft, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafverteidiger (Deutschland), Vernehmung, Von Amts wegen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zeuge.

Beschuldigter

Als Beschuldigter wird im deutschen und österreichischen Strafrecht eine strafmündige Person bezeichnet, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird und gegen die daher ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wird.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Beweisantrag

Ein Beweisantrag ist im deutschen Recht ein Antrag an das Gericht, einen bestimmten Beweis zu erheben.

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Beweisverbot

Beweisverbote stellen rechtsstaatliche Schranken dar, die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen gesetzt sind.

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Einlassung

Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

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Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)

Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage.

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Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren (EV), auch Vorverfahren oder vorbereitendes Verfahren genannt, ist nach deutschem Straf- bzw.

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Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)

Die gerichtlichen Hinweispflichten normieren die Ansprüche der Prozessparteien, durch das Gericht auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden.

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Geständnis

Von einem Geständnis wird allgemein gesprochen, wenn jemand einen bestimmten Sachverhalt einräumt, der ihm zur Last gelegt wird.

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Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil eines jeden Strafverfahrens und geregelt in den §§ Strafprozessordnung (StPO).

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Sachverständiger

Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.

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Schweigen (Recht)

Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungsgehalt und erzielt im rechtsgeschäftlichen Verkehr deshalb keine Wirkung.

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Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafverteidiger (Deutschland)

Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender rechtlicher Beistand.

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Vernehmung

Die Vernehmung (veraltet: Verhör) ist unter anderem im Strafprozessrecht die von Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten durchgeführte Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen zur Aufklärung eines Tatherganges oder im Zivilprozessrecht die vom Gericht durchgeführte Befragung von Klägern, Beklagten, Zeugen oder Sachverständigen zur Aufklärung des Sachverhaltes.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.

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Zeuge

Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“).

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Belehrung (Recht) und Strafprozessrecht (Deutschland)

Belehrung (Recht) verfügt über 112 Beziehungen, während Strafprozessrecht (Deutschland) hat 113. Als sie gemeinsam 21 haben, ist der Jaccard Index 9.33% = 21 / (112 + 113).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Belehrung (Recht) und Strafprozessrecht (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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