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Allod und Bauernstand

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Allod und Bauernstand

Allod vs. Bauernstand

Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte. Freie Bauern aus Ruokolahti, Finnland (Severin Falkman, 1882) Der Bauernstand (auch die Bauernschaft, das Bauerntum) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben.

Ähnlichkeiten zwischen Allod und Bauernstand

Allod und Bauernstand haben 5 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Adel, Eigentum, Fränkisches Recht, Freigut (Rechtsgeschichte), Grundherrschaft.

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Fränkisches Recht

Fränkisches Recht bezeichnet die kodifizierten Volks- und Gewohnheitsrechte im Fränkischen Reich in der Zeit vom 5.

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Freigut (Rechtsgeschichte)

Der rechtsgeschichtliche Begriff des Freiguts (mittelhochdeutsch vrîguot, mittelniederdeutsch vrîgôt, mittellateinisch bonum liberum oder bonum francum) wird in den Quellen sehr unterschiedlich verwendet und ist daher „ein unscharfer und schillernder Begriff“.

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Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Allod und Bauernstand

Allod verfügt über 35 Beziehungen, während Bauernstand hat 141. Als sie gemeinsam 5 haben, ist der Jaccard Index 2.84% = 5 / (35 + 141).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Allod und Bauernstand. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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