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Bankrott und Insolvenzrecht (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bankrott und Insolvenzrecht (Deutschland)

Bankrott vs. Insolvenzrecht (Deutschland)

Unter Bankrott (ital. banca rotta, „kaputte Bank“) versteht man die Insolvenz und insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (umgangssprachliche auch Konkurs oder Pleite). Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

Ähnlichkeiten zwischen Bankrott und Insolvenzrecht (Deutschland)

Bankrott und Insolvenzrecht (Deutschland) haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Überschuldung, Betrug (Deutschland), Gläubiger, Insolvenz, Insolvenzmasse, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzstraftaten, Personengesellschaft, Schuldner, Strafgesetzbuch (Deutschland).

Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners bestehende Verbindlichkeiten abdecken.

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Betrug (Deutschland)

Der Betrug ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzstraftaten

Unter Insolvenzstraftaten (InsO), Insolvenzdelikten oder Bankrottstraftaten (StGB) versteht man Straftaten, welche mit der Eröffnung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in Verbindung stehen.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bankrott und Insolvenzrecht (Deutschland)

Bankrott verfügt über 50 Beziehungen, während Insolvenzrecht (Deutschland) hat 141. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 5.76% = 11 / (50 + 141).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bankrott und Insolvenzrecht (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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