Ähnlichkeiten zwischen Ausbietungsgarantie und Garantie
Ausbietungsgarantie und Garantie haben 26 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Akzessorietät, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Aufwendungsersatz, Österreich, Bankaval, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Bürgschaft (Österreich), Bietungsgarantie, Forderung, Forderungsverlust, Gläubiger, Grundpfandrecht, Haftung (Recht), Internationaler Kreditverkehr, Kautionsversicherung, Kreditinstitut, Legalzession (Deutschland), Obligationenrecht (Schweiz), Rechtsprechung, Schuldrecht (Deutschland), Schweiz, Versicherer, Verwertung, Zahlungsbedingung, Zwangsversteigerung (Deutschland).
Akzessorietät
Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.
Akzessorietät und Ausbietungsgarantie · Akzessorietät und Garantie ·
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch und Ausbietungsgarantie · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch und Garantie ·
Aufwendungsersatz
Aufwendungsersatz ist der durch verschiedene Rechtsansprüche gesicherte Ersatz von Aufwendungen.
Aufwendungsersatz und Ausbietungsgarantie · Aufwendungsersatz und Garantie ·
Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
Österreich und Ausbietungsgarantie · Österreich und Garantie ·
Bankaval
Der Bankaval (auch das Bankaval) oder Avalkredit (von, „Wechsel“, dieses von.
Ausbietungsgarantie und Bankaval · Bankaval und Garantie ·
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Ausbietungsgarantie und Bürgerliches Gesetzbuch · Bürgerliches Gesetzbuch und Garantie ·
Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
Ausbietungsgarantie und Bürgschaft · Bürgschaft und Garantie ·
Bürgschaft (Österreich)
Die Bürgschaft ist im österreichischen Schuldrecht ein obligatorisches Sicherungsmittel zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle (§§ 1342 ff., 1346 ABGB).
Ausbietungsgarantie und Bürgschaft (Österreich) · Bürgschaft (Österreich) und Garantie ·
Bietungsgarantie
Mit der Bietungsgarantie (oder Bietungsbürgschaft;,, Österreich: Vadium, Schweiz: Offertgarantie) übernimmt der ausstellende Garant oder Bürge die Haftung dafür, dass der Auftragnehmer (Bieter) bei einer Ausschreibung jederzeit die Ausschreibungsbedingungen erfüllen kann, insbesondere eine Vertrags- oder Konventionalstrafe zahlen kann, wenn er seine bei Angebotsabgabe übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet.
Ausbietungsgarantie und Bietungsgarantie · Bietungsgarantie und Garantie ·
Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
Ausbietungsgarantie und Forderung · Forderung und Garantie ·
Forderungsverlust
Ein Forderungsverlust (auch: Forderungsausfall) tritt beim Gläubiger einer Forderung ein, wenn der Schuldner sie ganz oder teilweise nicht tilgt.
Ausbietungsgarantie und Forderungsverlust · Forderungsverlust und Garantie ·
Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
Ausbietungsgarantie und Gläubiger · Garantie und Gläubiger ·
Grundpfandrecht
Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.
Ausbietungsgarantie und Grundpfandrecht · Garantie und Grundpfandrecht ·
Haftung (Recht)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.
Ausbietungsgarantie und Haftung (Recht) · Garantie und Haftung (Recht) ·
Internationaler Kreditverkehr
Als internationalen Kreditverkehr bezeichnet man das grenzüberschreitende Kreditangebot und die grenzüberschreitende Kreditnachfrage nach Krediten und Kreditderivaten.
Ausbietungsgarantie und Internationaler Kreditverkehr · Garantie und Internationaler Kreditverkehr ·
Kautionsversicherung
Kautionsversicherung (KTV abgekürzt) ist eine Versicherungsart, welche die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen durch Versicherungen zum Inhalt hat.
Ausbietungsgarantie und Kautionsversicherung · Garantie und Kautionsversicherung ·
Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
Ausbietungsgarantie und Kreditinstitut · Garantie und Kreditinstitut ·
Legalzession (Deutschland)
Die Legalzession ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt.
Ausbietungsgarantie und Legalzession (Deutschland) · Garantie und Legalzession (Deutschland) ·
Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
Ausbietungsgarantie und Obligationenrecht (Schweiz) · Garantie und Obligationenrecht (Schweiz) ·
Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
Ausbietungsgarantie und Rechtsprechung · Garantie und Rechtsprechung ·
Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
Ausbietungsgarantie und Schuldrecht (Deutschland) · Garantie und Schuldrecht (Deutschland) ·
Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
Ausbietungsgarantie und Schweiz · Garantie und Schweiz ·
Versicherer
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).
Ausbietungsgarantie und Versicherer · Garantie und Versicherer ·
Verwertung
Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.
Ausbietungsgarantie und Verwertung · Garantie und Verwertung ·
Zahlungsbedingung
Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Zahlung der Geldschulden von Zahlungspflichtigen bei Geschäften regeln.
Ausbietungsgarantie und Zahlungsbedingung · Garantie und Zahlungsbedingung ·
Zwangsversteigerung (Deutschland)
Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in Zivilprozessordnung).
Ausbietungsgarantie und Zwangsversteigerung (Deutschland) · Garantie und Zwangsversteigerung (Deutschland) ·
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Ausbietungsgarantie und Garantie
- Was es gemein hat Ausbietungsgarantie und Garantie
- Ähnlichkeiten zwischen Ausbietungsgarantie und Garantie
Vergleich zwischen Ausbietungsgarantie und Garantie
Ausbietungsgarantie verfügt über 57 Beziehungen, während Garantie hat 190. Als sie gemeinsam 26 haben, ist der Jaccard Index 10.53% = 26 / (57 + 190).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Ausbietungsgarantie und Garantie. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: