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Aufhebung (Ehe) und Familienrecht (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Aufhebung (Ehe) und Familienrecht (Deutschland)

Aufhebung (Ehe) vs. Familienrecht (Deutschland)

Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung. Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.

Ähnlichkeiten zwischen Aufhebung (Ehe) und Familienrecht (Deutschland)

Aufhebung (Ehe) und Familienrecht (Deutschland) haben 9 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuungsgericht, Ehe, Ehemündigkeit, Familiengericht, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gesetzlicher Vertreter (Deutschland), Scheidung, Verlobung.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Ehemündigkeit

Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe einzugehen.

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Familiengericht

Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)

Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

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Verlobung

William Adolphe Bouguereau: ''Der Antrag'' Heiratsantrag mit Kniefall (Prinzensitz) Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Aufhebung (Ehe) und Familienrecht (Deutschland)

Aufhebung (Ehe) verfügt über 43 Beziehungen, während Familienrecht (Deutschland) hat 106. Als sie gemeinsam 9 haben, ist der Jaccard Index 6.04% = 9 / (43 + 106).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Aufhebung (Ehe) und Familienrecht (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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