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Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Familienrecht (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Familienrecht (Deutschland)

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vs. Familienrecht (Deutschland)

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) gehört zum ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte zum Gegenstand hat. Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.

Ähnlichkeiten zwischen Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Familienrecht (Deutschland)

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Familienrecht (Deutschland) haben 4 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Adoption, Ehe, Einrichtungsgarantie, Lebenspartnerschaftsgesetz.

Adoption

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Adoption und Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland · Adoption und Familienrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Einrichtungsgarantie

Als Einrichtungsgarantien bezeichnet man verfassungsunmittelbare Gewährleistungen besonderer Institutionen und Rechtsinstitute und den damit bewirkten Schutz gegen einfachgesetzgeberischen Zugriff.

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Einrichtungsgarantie · Einrichtungsgarantie und Familienrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Lebenspartnerschaftsgesetz · Familienrecht (Deutschland) und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Familienrecht (Deutschland)

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfügt über 38 Beziehungen, während Familienrecht (Deutschland) hat 106. Als sie gemeinsam 4 haben, ist der Jaccard Index 2.78% = 4 / (38 + 106).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Familienrecht (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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