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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Index Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.

72 Beziehungen: Abgabenordnung, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Antragsrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitsgerichtsgesetz, Baugesetzbuch, Behörde, Bescheid, Brockhaus Enzyklopädie, Bundesentschädigungsgesetz, Bundesnotarordnung, Bundespatentgericht (Deutschland), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Bundeswahlgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, Erstreckungsgesetz, Fahrlässigkeit, Fiktion (Recht), Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung, Frist, Gebrauchsmustergesetz, Gerichtskostengesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, Glaubhaftmachung, Grundbuchordnung, Halbleiterschutzgesetz, Insolvenzordnung (Deutschland), Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Kanton (Schweiz), Kostenordnung, Landwirtschaftssache, Lastenausgleichsgesetz, Latein im Recht, Markengesetz, Notfrist, Organisationsverschulden, Partei (Recht), Patentgesetz (Deutschland), Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsirrtum, Rechtsprechung, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, ..., Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessrecht, Strafvollzugsgesetz(e) (Deutschland), Verfahrensrecht, Verhandlung, Verschulden, Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Verwaltungsgerichtshof (Österreich), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Von Amts wegen, Weiterbenutzungsrecht, Wille, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Österreich), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessordnung (Schweiz), Zivilprozessrecht (Deutschland), Zustellung (Deutschland). Erweitern Sie Index (22 mehr) »

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich.

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Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

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Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.

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Arbeitsgerichtsgesetz

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Baugesetzbuch

Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bescheid

Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.

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Brockhaus Enzyklopädie

Brockhaus-Logo bis 2016 Die Brockhaus Enzyklopädie Die Brockhaus Enzyklopädie war ein mehrbändiges Nachschlagewerk in deutscher Sprache, das zuletzt von dem zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Wissen Media Verlag herausgegeben wurde.

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Bundesentschädigungsgesetz

Das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz, BEG) gewährt Personen, die in der Zeit vom 30.

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Bundesnotarordnung

Titelseite des Reichsgesetzblatts Teil I vom 15. Februar 1937 mit der Reichsnotarordnung, der ursprünglichen Fassung der heutigen Bundesnotarordnung Die Bundesnotarordnung (BNotO) regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern (früher Notarverweser), ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw.

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Bundespatentgericht (Deutschland)

Dienstgebäude des Bundespatentgerichts Das Bundespatentgericht (BPatG) ist das zweitgrößte deutsche Bundesgericht und hat seinen Sitz in München.

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Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) vom 12. März 1951, zuletzt neu bekannt gemacht am 11. August 1993, regelt die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des höchsten Gerichtshofes in Deutschland, des Bundesverfassungsgerichts.

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Bundeswahlgesetz

Das Bundeswahlgesetz (BWahlG oder BWG) regelt in Deutschland gemäß Abs. 3 Grundgesetz (GG) das Bundestagswahlrecht.

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.

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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Das deutsche Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (Abkürzung: EGGVG, auch: GVGEG) wurde am 27.

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Erstreckungsgesetz

Mit dem deutschen Erstreckungsgesetz wurde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Rechtseinheit zwischen dem Patentrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hergestellt.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Fiktion (Recht)

Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.

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Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Gebrauchsmustergesetz

Das Gebrauchsmustergesetz dient im gewerblichen Rechtsschutz als Sicherung der gewerblichen Immaterialgüter neben dem Patentgesetz, dem Markengesetz und dem Designgesetz.

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Gerichtskostengesetz

Das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt die Kosten (Gebühren und Auslagen) für bestimmte gerichtliche Verfahren.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte regelt als Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Alterssicherung der Landwirte; es ist in fünf Kapitel gegliedert.

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

Das deutsche Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, abgekürzt FamGKG, regelt die Kostenfestsetzung in familienrechtlichen Verfahren.

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden.

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Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist ein Artikelgesetz, das Sozialbehörden, Zoll, Polizei und Finanzämtern die Abfrage von Kontenstammdaten von Bankkunden erlaubt (Kontenabruf).

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Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung bedeutet im deutschen Verfahrensrecht ein herabgesetztes Beweismaß.

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Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.

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Halbleiterschutzgesetz

Nach dem Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz – HalblSchG) werden in Deutschland die dreidimensionalen Strukturen (Topographien) von Halbleitererzeugnissen geschützt (Halbleiterschutzrecht).

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG) ist in Deutschland mit Wirkung vom 1.

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Kanton (Schweiz)

Die 26 Kantone (in der Deutschschweiz traditionell auch Stand, im Plural Stände, beziehungsweise in der Romandie auch état genannt) sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

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Kostenordnung

Nach dem deutschen Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, abgekürzt KostO) wurden Kosten (Gebühren und Auslagen) in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhoben und zwar einerseits die Gerichtskosten nach dem ersten Teil des Gesetzes (§§ 1–139 KostO), andererseits die Kosten der Notare nach den Bestimmungen im zweiten Teil des Gesetzes (§§ 140–157 KostO).

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Landwirtschaftssache

Landwirtschaftssachen sind in Deutschland die in des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG) bezeichneten Verfahren.

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Lastenausgleichsgesetz

Ausschuss für Lastenausgleich im Bundeshaus 1961 Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz, LAG) vom 14.

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Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

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Markengesetz

Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG) dient dem Schutz von Marken.

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Notfrist

Eine Notfrist ist allgemein eine Frist, welche seitens des Gerichts nicht verlängert und auch durch Parteivereinbarung nicht verkürzt werden kann.

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Organisationsverschulden

Organisationsverschulden ist im Deliktsrecht die Haftung wegen der Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen.

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Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

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Patentgesetz (Deutschland)

Patentgesetz vom 5. Mai 1936 Das Patentgesetz sichert im deutschen Recht neben dem Markengesetz, Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetz den Schutz neuschöpferischer Entwicklungen.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1.

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Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.

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Rechtsirrtum

Der Rechtsirrtum ist ein Begriff des Strafrechts Österreichs und der Schweiz (siehe: Verbotsirrtum#Österreich und Schweiz), ist ein Begriff im Zivilrecht Deutschlands und war ein Begriff des Strafrechts Deutschlands.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

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Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.

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Strafvollzugsgesetz(e) (Deutschland)

Die deutschen Strafvollzugsgesetze regeln den Vollzug der Freiheitsstrafe.

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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

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Verhandlung

Delegation (v. l. n. r.): Walther Schücking, Reichspostminister Johannes Giesberts, Reichsjustizminister Otto Landsberg, Reichsminister des Auswärtigen Ulrich von Brockdorff-Rantzau, Präsident der Preußischen Landesversammlung Robert Leinert, Carl Melchior (Januar 1919) Verhandlung ist eine Gesprächsform über einen kontroversen Sachverhalt, die durch gegensätzliche Interessen der Parteien gekennzeichnet ist und einen Interessenausgleich beziehungsweise eine Einigung zum Ziel hat.

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Verschulden

Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung, früher: culpa) bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Verwaltungsgerichtshof (Österreich)

Böhmischen Hofkanzlei am Judenplatz 11 in Wien Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichtshofs Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist das in Österreich für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständige Höchstgericht.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwaltungsverfahren

Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Weiterbenutzungsrecht

Weiterbenutzungsrecht bezeichnet eine Rechtsposition, deren Inhaber zur Benutzung eines durch fremdes Patent geschützten Erfindungsgegenstands nicht der Erlaubnis des Patentinhabers bedarf.

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Wille

Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.

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Zivilprozessordnung (Österreich)

Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessordnung (Schweiz)

Die Zivilprozessordnung der Schweiz ist das formell-, das heisst verfahrensrechtliche Umfeld, in welchem zivilrechtliche materiellrechtliche Streitigkeiten entschieden werden.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Zustellung (Deutschland)

Unter Zustellung, auch förmliche Zustellung, versteht man im deutschen Recht den Vorgang, durch den einem bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ein Schriftstück übermittelt oder ihm Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.

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Leitet hier um:

Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

AusgehendeEingehende
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