5 Beziehungen: Kostengrundentscheidung, Partei (Recht), Rechtsmittel, Streitwertbeschwerde, Zivilprozessordnung (Deutschland).
Kostengrundentscheidung
Die Kostengrundentscheidung regelt die Frage, wer die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat.
Neu!!: Urteilsberichtigung und Kostengrundentscheidung · Mehr sehen »
Partei (Recht)
Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.
Neu!!: Urteilsberichtigung und Partei (Recht) · Mehr sehen »
Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
Neu!!: Urteilsberichtigung und Rechtsmittel · Mehr sehen »
Streitwertbeschwerde
Die Streitwertbeschwerde (nach dem Gerichtskostengesetz, GKG) oder Verfahrenswertbeschwerde (nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, FamGKG) als Unterfall der Beschwerde ist nach dem deutschen Prozessrecht das Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Streitwerts eines Rechtsstreits bzw.
Neu!!: Urteilsberichtigung und Streitwertbeschwerde · Mehr sehen »
Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
Neu!!: Urteilsberichtigung und Zivilprozessordnung (Deutschland) · Mehr sehen »