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Urteilsberichtigung

Index Urteilsberichtigung

Unter Urteilsberichtigung versteht man im deutschen Recht nach ZPO die nachträgliche Berichtigung einer bereits erlassenen Entscheidung durch das erkennende Gericht.

5 Beziehungen: Kostengrundentscheidung, Partei (Recht), Rechtsmittel, Streitwertbeschwerde, Zivilprozessordnung (Deutschland).

Kostengrundentscheidung

Die Kostengrundentscheidung regelt die Frage, wer die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat.

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Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Streitwertbeschwerde

Die Streitwertbeschwerde (nach dem Gerichtskostengesetz, GKG) oder Verfahrenswertbeschwerde (nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, FamGKG) als Unterfall der Beschwerde ist nach dem deutschen Prozessrecht das Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Streitwerts eines Rechtsstreits bzw.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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