8 Beziehungen: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Grundrechte, Klage, Klagebefugnis, Naturschutz, Solon, Verbandsklage, Verfassung des Freistaates Bayern.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5 in München Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das Landesverfassungsgericht des Freistaats Bayern und stellt eines der drei Verfassungsorgane neben Landtag und Staatsregierung dar.
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Grundrechte
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
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Klage
Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.
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Klagebefugnis
Die Klagebefugnis oder Prozessführungsbefugnis (auch Beschwerdebefugnis genannt) ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht.
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Naturschutz
Niederrhein. Rohrdommelprojekt der Biologischen Station Krickenbecker Seen e. V. Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität (also der Artenvielfalt, Ökosystemvielfalt und genetischen Vielfalt).
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Solon
Eine Büste Solons aus späterer Zeit, Archäologisches Nationalmuseum Neapel Solon (* wohl um 640 v. Chr. in Athen; † vermutlich um 560 v. Chr.) war ein athenischer Staatsmann und Lyriker.
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Verbandsklage
Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern die von Rechten der Allgemeinheit.
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Verfassung des Freistaates Bayern
Großes Wappen des Freistaats Bayern Die Verfassung des Freistaates Bayern (kurz: BV, BayVerf oder Verf BY) ist die Landesverfassung des Freistaates Bayern.
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