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Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) vs. Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient. Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben, darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben.

Ähnlichkeiten zwischen Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter haben 0 Dinge gemeinsam (in Unionpedia).

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) verfügt über 108 Beziehungen, während Wissenschaftlicher Mitarbeiter hat 35. Als sie gemeinsam 0 haben, ist der Jaccard Index 0.00% = 0 / (108 + 35).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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