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Anordnung (Recht) und Verwaltungsakt (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Anordnung (Recht) und Verwaltungsakt (Deutschland)

Anordnung (Recht) vs. Verwaltungsakt (Deutschland)

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt. Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

Ähnlichkeiten zwischen Anordnung (Recht) und Verwaltungsakt (Deutschland)

Anordnung (Recht) und Verwaltungsakt (Deutschland) haben 18 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anfechtungsklage, Aufschiebende Wirkung, Bürgerliches Gesetzbuch, Behörde, Bescheid, Bundespräsident (Deutschland), Gefahrenabwehr, Gesetz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Juristische Person, Privatrecht, Rechtsfolge, Urteil (Deutschland), Verwaltungsgericht (Deutschland), Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht (Deutschland), Vorverfahren, Weisung (Deutschland).

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Aufschiebende Wirkung

Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mögliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bescheid

Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.

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Bundespräsident (Deutschland)

Der Bundespräsident (Abkürzung BPr, auch BPräs) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.

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Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Urteil (Deutschland)

Verurteilung wegen Betruges im Strafprozess (hier zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro) Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.

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Verwaltungsgericht (Deutschland)

Gebäude des VG Leipzig in der ''Villa Thorer'' Das Verwaltungsgericht (Abkürzung VG) ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Vorverfahren

Ein Vorverfahren ist.

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Weisung (Deutschland)

Das Weisungs- oder Anordnungsrecht ist in Organisationen (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) das Recht, anderen Stellen, Aufgabenträgern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben, welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Anordnung (Recht) und Verwaltungsakt (Deutschland)

Anordnung (Recht) verfügt über 94 Beziehungen, während Verwaltungsakt (Deutschland) hat 253. Als sie gemeinsam 18 haben, ist der Jaccard Index 5.19% = 18 / (94 + 253).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Anordnung (Recht) und Verwaltungsakt (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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