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Anordnung (Recht) und Hauptsacheverfahren

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Anordnung (Recht) und Hauptsacheverfahren

Anordnung (Recht) vs. Hauptsacheverfahren

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt. Als Hauptsacheverfahren bezeichnet man im Zivilprozess das eigentliche Klageverfahren.

Ähnlichkeiten zwischen Anordnung (Recht) und Hauptsacheverfahren

Anordnung (Recht) und Hauptsacheverfahren haben 2 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beschluss (deutsches Recht), Vorläufiger Rechtsschutz.

Beschluss (deutsches Recht)

Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.

Anordnung (Recht) und Beschluss (deutsches Recht) · Beschluss (deutsches Recht) und Hauptsacheverfahren · Mehr sehen »

Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

Anordnung (Recht) und Vorläufiger Rechtsschutz · Hauptsacheverfahren und Vorläufiger Rechtsschutz · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Anordnung (Recht) und Hauptsacheverfahren

Anordnung (Recht) verfügt über 94 Beziehungen, während Hauptsacheverfahren hat 17. Als sie gemeinsam 2 haben, ist der Jaccard Index 1.80% = 2 / (94 + 17).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Anordnung (Recht) und Hauptsacheverfahren. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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