Ähnlichkeiten zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Haftung (Gesellschaftsrecht)
Aktiengesellschaft (Deutschland) und Haftung (Gesellschaftsrecht) haben 15 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Einlage (Bilanzrecht), Gesamtschuld, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsrecht (Deutschland), Handelsgesetzbuch, Handelsregister, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft (Deutschland), Komplementär (Gesellschaftsrecht), Offene Handelsgesellschaft, Personengesellschaft, Vor-GmbH.
Einlage (Bilanzrecht)
Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.
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Gesamtschuld
Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)
GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.
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Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
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Gesellschaftsrecht (Deutschland)
In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Handelsregister
Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
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Kommanditgesellschaft (Deutschland)
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) vorhanden sind, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben (vgl.).
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Komplementär (Gesellschaftsrecht)
Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).
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Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
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Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.
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Vor-GmbH
Mit dem formgültigen Satzungsbeschluss der GmbH entsteht eine Vorgesellschaft: die Vor-GmbH (auch GmbH in Gründung, kurz: GmbH i. G.). Diese besteht dann solange, bis sie durch Eintragung ins Handelsregister in die eigentliche GmbH übergeht.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Aktiengesellschaft (Deutschland) und Haftung (Gesellschaftsrecht)
- Was es gemein hat Aktiengesellschaft (Deutschland) und Haftung (Gesellschaftsrecht)
- Ähnlichkeiten zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Haftung (Gesellschaftsrecht)
Vergleich zwischen Aktiengesellschaft (Deutschland) und Haftung (Gesellschaftsrecht)
Aktiengesellschaft (Deutschland) verfügt über 90 Beziehungen, während Haftung (Gesellschaftsrecht) hat 33. Als sie gemeinsam 15 haben, ist der Jaccard Index 12.20% = 15 / (90 + 33).
Referenzen
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