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Zueignung

Index Zueignung

Zueignung (auch Appropriation) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  1. 5 Beziehungen: Dedikant, Taufe, Widmung, Zueignung (Lied), Zueignungsabsicht.

Dedikant

Der Dedikant ist eine Person, die im religiösen Zusammenhang eine Opfergabe darbringt.

Sehen Zueignung und Dedikant

Taufe

Eine der frühesten Darstellungen einer Taufe in der Calixtus-Katakombe (3. Jh.) Die Taufe ist ein christlicher Ritus, der seit der Zeit des Neuen Testaments besteht.

Sehen Zueignung und Taufe

Widmung

Monteverdi, 1609 Eine Widmung oder Dedikation (aus „Weihe“, „Zueignung“) ist der Ausdruck freundlicher Verbundenheit oder des Dankes des Autors eines Werkes an eine Person, die ihm nahesteht.

Sehen Zueignung und Widmung

Zueignung (Lied)

Zueignung ist ein Lied des Komponisten Richard Strauss nach dem Gedicht Habe Dank des österreichischen Dichters Hermann von Gilm.

Sehen Zueignung und Zueignung (Lied)

Zueignungsabsicht

Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).

Sehen Zueignung und Zueignungsabsicht