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3 Beziehungen: Erzwingungshaft, Ordnungsmittel, Zwangshaft.
Erzwingungshaft
Die Erzwingungshaft ist in Deutschland eine besondere Haftform, um auf einen Schuldner Druck auszuüben.
Sehen Zivilhaft und Erzwingungshaft
Ordnungsmittel
Der Rechtsbegriff Ordnungsmittel (EGStGB, bis GVG) bezeichnet im deutschen Recht bestimmte gerichtlich angeordnete Sanktionen.
Sehen Zivilhaft und Ordnungsmittel
Zwangshaft
Die Zwangshaft zählt in Deutschland zu den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung.
Sehen Zivilhaft und Zwangshaft

