11 Beziehungen: Arbeitsentgelt, Arbeitskraft, Arbeitslosigkeit, Aufwandsentschädigung (Deutschland), Aufwandsspende, Übungsleiterpauschale, Bundesministerium der Finanzen, Ehrenamt, Freiwilligenagentur, Pro bono, Spende.
Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.
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Arbeitskraft
Unter Arbeitskraft versteht man in der Wirtschaft die mit körperlicher oder geistiger Tätigkeit verbundene Fähigkeit, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen.
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Arbeitslosigkeit
''Arbeitslose'', Piktogramm von Gerd Arntz, 1931 Unter Arbeitslosigkeit versteht man in der Volkswirtschaftslehre das Fehlen von erwerbsorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Teil der arbeitsfähigen und beim bestehenden Lohnniveau arbeitsbereiten Personen.
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Aufwandsentschädigung (Deutschland)
Eine Aufwandsentschädigung ist in Deutschland eine pauschale Vergütung, welche zur Abgeltung von Aufwendungen gezahlt wird, die mit einem Ehrenamt oder einer Tätigkeit verbunden sind und die nicht zeitlich, örtlich und/oder inhaltlich näher präzisiert werden können oder müssen.
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Aufwandsspende
Als Aufwandsspende bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines Erstattungsanspruchs.
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Übungsleiterpauschale
Unter der Übungsleiterpauschale (auch: Übungsleiterfreibetrag) versteht man eine Vergünstigung nach Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes.
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Bundesministerium der Finanzen
Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen Das Bundesministerium der Finanzen (Abkürzung BMF) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
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Ehrenamt
Ein Ehrenamt ist die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zur Aufwandsentschädigung.
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Freiwilligenagentur
Als Freiwilligenagenturen werden Einrichtungen bezeichnet, die auf verschiedene Weise bürgerschaftliches, freiwilliges Engagement unterstützen.
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Pro bono
pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit).
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Spende
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, mildtätigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck.
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