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12 Beziehungen: Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Informationssicherheit, Informationstechnisches System, IT-Grundschutz, Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT, Payment Card Industry Data Security Standard, Stand der Technik, Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT, abgekürzt BAIT, sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die sichere Ausgestaltung der IT-Systeme sowie der zugehörigen Prozesse und diesbezüglicher Anforderungen an die IT-Governance in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden.
Sehen ZAIT und Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sitz des BSI in Bonn, Godesberger Allee 185–189 Bonn, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat mit Sitz in Bonn, die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist.
Sehen ZAIT und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin-Gebäude in Bonn Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.
Sehen ZAIT und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Europäische Bankenaufsichtsbehörde
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine sonstige Stelle der Europäischen Union mit Sitz in Paris, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 vom 24. November 2010 errichtet wurde, deren Aufgabe die Finanzmarktaufsicht ist und die zum 1.
Sehen ZAIT und Europäische Bankenaufsichtsbehörde
Informationssicherheit
Informationssicherheit ist ein Zustand von technischen oder nicht-technischen Systemen zur Informationsverarbeitung, -speicherung und -lagerung, der die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen soll.
Sehen ZAIT und Informationssicherheit
Informationstechnisches System
Unter dem Begriff informationstechnisches System (IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme.
Sehen ZAIT und Informationstechnisches System
IT-Grundschutz
Als IT-Grundschutz bezeichnet die Bundesverwaltung eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte Vorgehensweise zum Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen der unternehmenseigenen Informationstechnik (IT).
Sehen ZAIT und IT-Grundschutz
Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Die Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT, abgekürzt KAIT, sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die sichere Ausgestaltung der IT-Systeme sowie der zugehörigen Prozesse und diesbezüglicher Anforderungen an die IT-Governance an deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht wurden.
Sehen ZAIT und Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Payment Card Industry Data Security Standard
Der Payment Card Industry Data Security Standard, üblicherweise abgekürzt mit PCI bzw.
Sehen ZAIT und Payment Card Industry Data Security Standard
Stand der Technik
Stand der Technik ist eine Technikklausel, die in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet.
Sehen ZAIT und Stand der Technik
Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT, abgekürzt VAIT, sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die sichere Ausgestaltung der IT-Systeme sowie der zugehörigen Prozesse und diesbezüglicher Anforderungen an die IT-Governance an deutschen Versicherungszweckgesellschaften veröffentlicht wurden.
Sehen ZAIT und Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland und setzt die Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht um.
Sehen ZAIT und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Auch bekannt als Die Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten.

