Inhaltsverzeichnis
6 Beziehungen: Actus contrarius, Berichtigungsanspruch (Medienrecht), Rechtsgeschäft, Widerruf (Recht), Widerruf (Verwaltungsakt), Zertifikatsperrliste.
Actus contrarius
Der lateinische Begriff actus contrarius, auch consensus contrarius (gegenteiliger Akt, gegenteilige Rechtshandlung) ist ein juristischer Fachbegriff.
Sehen Widerruf und Actus contrarius
Berichtigungsanspruch (Medienrecht)
Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch hat zum Ziel, die noch andauernden Folgen einer rechtswidrigen Tatsachenbehauptung oder Bildnisveröffentlichung zu beseitigen.
Sehen Widerruf und Berichtigungsanspruch (Medienrecht)
Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
Sehen Widerruf und Rechtsgeschäft
Widerruf (Recht)
Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.
Sehen Widerruf und Widerruf (Recht)
Widerruf (Verwaltungsakt)
Der Widerruf ist eine der im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehenen Möglichkeiten, mit denen eine Behörde einen fehlerhaften Verwaltungsakt korrigieren kann.
Sehen Widerruf und Widerruf (Verwaltungsakt)
Zertifikatsperrliste
Eine Zertifikatsperrliste (CRL) ist eine Liste, die die Ungültigkeit von Zertifikaten beschreibt.
Sehen Widerruf und Zertifikatsperrliste
Auch bekannt als Revokation.

