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4 Beziehungen: Anordnung (Recht), Anweisung, Weisung (Österreich), Weisung (Deutschland).
Anordnung (Recht)
Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt.
Sehen Weisung und Anordnung (Recht)
Anweisung
Anweisung steht für.
Sehen Weisung und Anweisung
Weisung (Österreich)
Die Weisung ist im österreichischen Rechtssystem ein Begriff, der im Verwaltungsrecht, im Strafrecht und im Privatrecht verwendet wird.
Sehen Weisung und Weisung (Österreich)
Weisung (Deutschland)
Das Weisungs- oder Anordnungsrecht ist in Organisationen (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) das Recht, anderen Stellen, Aufgabenträgern oder Rechtssubjekten vorzuschreiben, welche Handlungen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind.

