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3 Beziehungen: Öffentliche Verwaltung, Behörde, Sachsen.
Öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung, auch Administrative genannt, ist nach Otto Mayer die Tätigkeit des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) ist, noch politische Regierungstätigkeiten (Gubernative) ausübt.
Sehen Vierherr und Öffentliche Verwaltung
Behörde
Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.
Sehen Vierherr und Behörde
Sachsen
Sachsen (Abkürzung SN; amtlich Freistaat Sachsen) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland.
Sehen Vierherr und Sachsen

