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Verzicht

Index Verzicht

Verzicht steht für.

Inhaltsverzeichnis

  1. 7 Beziehungen: Abstinenz, Askese, Aszetik, Bedürfnislosigkeit, Erlass (Privatrecht), Karenz, Verzichtsurteil.

Abstinenz

Abstinenz (‚sich enthalten‘, ‚fernhalten‘) bedeutet Enthaltsamkeit, d. h. völliger oder zeitweiser Verzicht auf bestimmte Genüsse.

Sehen Verzicht und Abstinenz

Askese

Buddha als Asket. Skulptur des 2./3. Jahrhunderts, British Museum Askese, gelegentlich auch Aszese, ist ein vom griechischen Verb askeín ‚üben‘ abgeleiteter Ausdruck.

Sehen Verzicht und Askese

Aszetik

Aszetik (von „Übung, Verzicht“) bezeichnet die theoretische, auch wissenschaftliche Erforschung der Askese.

Sehen Verzicht und Aszetik

Bedürfnislosigkeit

Bedürfnislosigkeit entspricht der Einstellung, von Bedürfnissen frei zu sein.

Sehen Verzicht und Bedürfnislosigkeit

Erlass (Privatrecht)

Der Erlass (im deutschen Recht Erlassvertrag) ist ein formfreier Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, mit dem als Erfüllungssurrogat bestimmte Schulden des Schuldners aufgehoben werden.

Sehen Verzicht und Erlass (Privatrecht)

Karenz

Karenz (lateinisch für ‚Entbehrung, Verzicht‘, auch als sprachliche Verkürzung von Karenzzeit) steht für.

Sehen Verzicht und Karenz

Verzichtsurteil

Ein Verzichtsurteil nach ZPO ergeht, sofern der Kläger im Prozess einen Verzicht erklärt und der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Sehen Verzicht und Verzichtsurteil