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7 Beziehungen: Abstinenz, Askese, Aszetik, Bedürfnislosigkeit, Erlass (Privatrecht), Karenz, Verzichtsurteil.
Abstinenz
Abstinenz (‚sich enthalten‘, ‚fernhalten‘) bedeutet Enthaltsamkeit, d. h. völliger oder zeitweiser Verzicht auf bestimmte Genüsse.
Sehen Verzicht und Abstinenz
Askese
Buddha als Asket. Skulptur des 2./3. Jahrhunderts, British Museum Askese, gelegentlich auch Aszese, ist ein vom griechischen Verb askeín ‚üben‘ abgeleiteter Ausdruck.
Sehen Verzicht und Askese
Aszetik
Aszetik (von „Übung, Verzicht“) bezeichnet die theoretische, auch wissenschaftliche Erforschung der Askese.
Sehen Verzicht und Aszetik
Bedürfnislosigkeit
Bedürfnislosigkeit entspricht der Einstellung, von Bedürfnissen frei zu sein.
Sehen Verzicht und Bedürfnislosigkeit
Erlass (Privatrecht)
Der Erlass (im deutschen Recht Erlassvertrag) ist ein formfreier Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, mit dem als Erfüllungssurrogat bestimmte Schulden des Schuldners aufgehoben werden.
Sehen Verzicht und Erlass (Privatrecht)
Karenz
Karenz (lateinisch für ‚Entbehrung, Verzicht‘, auch als sprachliche Verkürzung von Karenzzeit) steht für.
Sehen Verzicht und Karenz
Verzichtsurteil
Ein Verzichtsurteil nach ZPO ergeht, sofern der Kläger im Prozess einen Verzicht erklärt und der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

